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Markranstädt startet die Kommunale Wärmeplanung

Spätestens bis Juni 2028 müssen Kommunen in Deutschland unter 100.000 Einwohnern eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Die Stadtverwaltung Markranstädt hat diesen Prozess rechtzeitig initiiert und konnte dafür eine 100%ige Förderung der Kommunalrichtlinie des Bundes erhalten.
 
Mit den Fördermitteln wird bis 31. Januar 2025 ein Wärmeplan aufgestellt.
Ziel ist es, durch diesen Plan die notwendigen Grundlagen für die zukünftige Umstellung der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien zu schaffen. Neben regenerativen Energiequellen wie Erdwärme, Solarenergie oder Biomasse werden auch die Potenziale zur Nutzung von Abwärme und zur Steigerung der Energieeffizienz untersucht. In Markranstädt wird die Wärmeversorgung aktuell hauptsächlich durch den Einsatz von Erdgas sichergestellt.
 
Der Wärmeplan wird verschiedene Szenarien entwerfen, konkrete Maßnahmen definieren und schrittweise den Weg aufzeigen, wie eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in Markranstädt realisiert werden kann. Dies umfasst die Identifizierung von Stadtgebieten, die künftig über zentrale Wärmenetze versorgt werden können, sowie die Festlegung von Regionen, in denen dezentrale Lösungen Anwendung finden. Damit soll Planungssicherheit geschaffen werden, sowohl für Gebäudeeigentümer und Unternehmen als auch für Energieversorger und Netzbetreiber.
 
Die Grundlage für diese Planung bildet das Gesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze. Dieses Gesetz definiert die zu untersuchenden Inhalte sowie die erforderlichen Daten, wobei die Datenerhebung ausschließlich in Zusammenarbeit mit Energieversorgern, Netzbetreibern und anderen übergeordneten Stellen erfolgt. Es werden keine Daten von Bürgern erfragt, und es erfolgt keine Erhebung personenbezogener Daten.
 
Eine Gruppe von Fachakteuren wird in einer Steuerungsgruppe den Prozess der Erstellung begleiten und Entscheidungen vorbereiten.
 
Das Wärmeplanungsgesetz bildet einige Schnittstellen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus. Das GEG ist grundsätzlich technologieoffen gestaltet; die Wärmeplanung bietet dafür eine Entscheidungshilfe, welche Technologien in den jeweiligen Stadtteilen besonders geeignet sind. Die Wärmeplanung ist eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, deren Ergebnisse nicht verpflichtend sind, sondern einen empfehlenden Charakter haben. Die Fertigstellung der Wärmeplanung vor 2028 führt nicht zu einem früheren Inkrafttreten der Vorgaben aus dem GEG.
Der fertige Wärmeplan muss laut Gesetz alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Daher markiert die Wärmeplanung den Beginn eines langfristigen Prozesses, der in den kommenden Jahren evaluiert und an zukünftige Entwicklungen angepasst werden muss.
 
Die Stadtverwaltung Markranstädt erarbeitet die kommunale Wärmeplanung in Zusammenarbeit mit den beauftragten Planungsbüros mellon Gesellschaft für nachhaltige Infrastruktur mbH und KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH.
Das Vorhaben „KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Markranstädt“ wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.