Markranstädt
Mit Energie in die Zukunft.
03.10.2023
Unter dem Thema Nachhaltigkeit erlebten wir am 22. September 2023 eine abwechslungsreiche ...
30.09.2023
In fast allen Bereichen, sei es im Sport, in der Kultur, im Sozialen und vielen mehr sind sie ...
29.09.2023
Die Beschlüsse aus der 39. Sitzung des Stadtrats am 7. September 2023
𝐁𝐞𝐬𝐜𝐡𝐮𝐬𝐬𝐯𝐨𝐫𝐥𝐚𝐠𝐞: ...
25.09.2023
Bekanntmachung der Stadt Markranstädt    Sehr geehrte Bürgerinnen und ...

Das könnte Sie interessieren

Rathaus und Bibliothek am 02.10. und 30.10.2023 geschlossen

Das Markranstädt Rathaus und die Stadtbibliothek bleiben am 2. Oktober und 30. Oktober 2023 geschlossen. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Planungen.


Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den bekannten Öffnungszeiten zur Verfügung: https://markranstaedt.de/de/stadtverwaltung.html

Online-Termin-Buchung im Bürgerservice ab sofort möglich
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Markranstädt Termine im Bürgerservice für Einwohnermelde- und Gewerbeangelegenheiten online über den Internetauftritt der Stadt Markranstädt buchen.
 
„Im ersten Schritt können für 29 Leistungen Termine gebucht werden.“, erklärt Bürgermeisterin Nadine Stitterich, „Damit wollen wir die Digitalisierung unserer Verwaltung weiter voranbringen und den Service für unsere Bürgerinnen und Bürger ausbauen.“ Nach einer Testphase ist eine Erweiterung auf andere Bereiche geplant. „Durch das Angebot werden Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlastet und Wartezeiten verkürzt.“, ist sich die Bürgermeisterin sicher, „Ich freue mich über den neuen digitalen Service unserer Verwaltung.“
 
Selbstverständlich können Anliegen im Bürgerservice auch weiterhin ohne Termin vorgebracht werden. Bei Terminbuchung werden den Bürgerinnen und Bürgern bereits angezeigt, welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden. Darüber hinaus werden Leistungsinformationen von Beschreibung über Rechtsgrundlage bis zu den Kosten und den Bearbeitungszeiten bei der Buchung ebenfalls angezeigt.
 
Hier gelangen Sie direkt zur Online-Termin-Buchung: https://markranstaedt.communicetime.de/terminbuchung/
Informationen zur Grundsteuerreform

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.

Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 1. Juli bis 31. Januar 2023 für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) vom Eigentümer eine Steuerklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist der Erbbauberechtigte erklärungspflichtig.

Informationsschreiben im II. Quartal 2022

der sächsischen Finanzämter an die Eigentümer von Grundstücken in Sachsen

Die Finanzämter werden im II. Quartal 2022 (vorauss. Ende April bis Anfang Juni 2022) Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer versenden. Neben dem Aktenzeichen werden auch die Bezeichnung des Flurstücks bzw. eines Großteils der Flurstücke, die unter dem Aktenzeichen gespeichert sind, aus dem Informationsschreiben ersichtlich. Darüber hinaus wird der Ablauf erläutert, Telefonnummern für Fragen bei den Finanzämtern benannt und auch auf das Grundsteuerportal Sachsen verwiesen, in dem für die Erklärung wichtige Daten zum Grundstück (z. B. Gemarkungsnummer, Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert bzw. Ertragsmesszahl) aufgerufen werden können. Das Grundsteuerportal Sachsen wird voraussichtlich ab 1. Juli 2022 freigeschaltet.

Bei Miteigentum ist es möglich, dass kein Informationsschreiben eingeht. In diesem Fall wurde ggf. ein anderer Miteigentümer angeschrieben.

Abgabe der Erklärung ab 1. Juli 2022

Die Erklärung können Sie über ELSTER ab dem 1. Juli 2022 kostenlos und elektronisch abgeben. Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein solches Konto besitzen, können Sie es bereits jetzt beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, das Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie es auch für die Grundsteuer verwenden. Sie können über ELSTER Feststellungserklärungen auch für eine andere Person (z. B. in Betreuungsfällen, für die Eltern usw.) übermitteln. Sie müssen für diese Person keine zusätzliche Registrierung in ELSTER vornehmen.

Informationen zum ELSTER-Portal finden sie unter: www.elster.de

Das Finanzamt setzt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag fest. Nach Vorliegen der neuen Grundsteuermessbeträge (voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024) können sich die sächsischen Gemeinden mit der »neuen« Grundsteuer auseinandersetzen. Sie werden prüfen, ob sie ihre Hebesätze anpassen müssen. Anschließend werden sie die neuen Grundsteuerbescheide versenden. Die neu berechnete Grundsteuer ist dann ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.

Einzelanfragen zur künftigen Grundsteuerhöhe kann ihre Stadt oder Gemeinde derzeit nicht beantworten. Die Städte und Gemeinden können die Hebesätze für das Jahr 2025 erst festsetzen, wenn hierfür die Messbeträge der Grundstücke im Gemeindegebiet vorliegen. Voraussichtlich können die erforderlichen Entscheidungsprozesse somit erst im 2. Halbjahr 2024 begonnen werden.

Informationen zur Grundsteuerreform in Sachsen finden Sie unter: www.grundsteuer.sachsen.de