Bürgermeisterin

Aufgaben der Bürgermeisterin

Vorsitzender des Stadtrates, das heißt:

  • Vorbereitung und Vollzug der Beschlüsse des Stadtrates
  • Das Recht und die Pflicht, Beschlüssen zu widersprechen, wenn sie das „Wohl der Gemeinde“ gefährden bzw. gegen geltendes Recht verstoßen
  • Den Stadtrat über alle wichtigen Angelegenheiten zu informieren

Leiter der Verwaltung, das heißt:

  • In vollem Umfang eigenverantwortlich und Dienstherr für die Mitarbeiter
  • Volle Entscheidungsfreiheit über die Geschäftsverteilung und die innere Organisation der Verwaltung