Bürgermeisterin
Aufgaben der Bürgermeisterin
Vorsitzender des Stadtrates, das heißt:
- Vorbereitung und Vollzug der Beschlüsse des Stadtrates
- Das Recht und die Pflicht, Beschlüssen zu widersprechen, wenn sie das „Wohl der Gemeinde“ gefährden bzw. gegen geltendes Recht verstoßen
- Den Stadtrat über alle wichtigen Angelegenheiten zu informieren
Leiter der Verwaltung, das heißt:
- In vollem Umfang eigenverantwortlich und Dienstherr für die Mitarbeiter
- Volle Entscheidungsfreiheit über die Geschäftsverteilung und die innere Organisation der Verwaltung