Lärmaktionsplan

Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. Juni 2002) haben sich die europäischen Staaten verpflichtet, Umgebungslärm zu bewerten und zu bekämpfen. Erklärtes Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist es, die Lärmimmission in stark belasteten Bereichen zu senken und ruhige Gebiete vor einer künftigen Verlärmung zu schützen, um somit die lärmbedingten Gesundheitsrisiken zu verringern sowie die Lebensqualität betroffener Städte zu erhöhen.

Die Richtlinie sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Nach einer Ermittlung der Umgebungslärmpegel und den daraus resultierenden Betroffenheiten sind daran anschließend geeignete Maßnahmen zur Lärmreduzierung bzw. -vermeidung in Lärmaktionsplänen zusammenzustellen.

In Abhängigkeit von der Lärmbelastung waren die Lärmaktionspläne zu folgenden Fristen zu erstellen:

18. Juli 2008
  • Ballungsräume > 250.000 Einwohner
  • Hauptverkehrsstraße >6 Mio. Fahrzeuge/Jahr
  • Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/Jahr
  • Großflughäfen >50.000 Bewegungen/Jahr
18. Juli 2013
  • Ballungsräume > 100.000 Einwohner
  • Hauptverkehrsstraße >3 Mio. Fahrzeuge/Jahr
  • Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Züge/Jahr
  • Großflughäfen >50.000 Bewegungen/Jahr
Danach sind Lärmkarten und Lärmaktionspläne alle 5 Jahre zu überprüfen und zu aktualisieren. Somit besteht folgende nächste Frist bei unveränderten Grenzwerten:
 
18. Juli 2018
  • Ballungsräume > 100.000 Einwohner
  • Hauptverkehrsstraße >3 Mio. Fahrzeuge/Jahr
  • Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Züge/Jahr
  • Großflughäfen >50.000 Bewegungen/Jahr.
 

Da die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung zu den Eisenbahnstrecken inzwischen auf das Eisenbahn-Bundesamt übertragen wurde, ist die Stadt Markranstädt neben sonstigen Lärmquellen (wie z. B. Gewerbegebiete) ausschließlich für die Betrachtung der Hauptverkehrsstraßen zuständig. Neben den Bundesautobahnen BAB 9 und BAB 38 ist die Stadt Markranstädt durch die hohen Verkehrsaufkommen auf den Bundesstraßen B 186 und der B 87 betroffen. Wegen des großen Abstands der B 181 zu Siedlungsflächen und der nur minimalen Querung des Gebiets der Stadt Markranstädt kann diese Bundesstraße trotz Grenzwertüberschreitung vernachlässigt werden. Für die Erarbeitung der Lärmaktionspläne gibt es keine verbindliche Verfahrensform. Als zentrale Forderung besteht die Einbindung der Öffentlichkeit, wobei dafür die Ortsüblichkeit empfohlen wird. Für den Lärmaktionsplan der Stadt Markranstädt soll zur Absicherung eines geordneten Verfahrens eine zweistufige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung entsprechend einem Bauleitplanverfahren in Anlehnung an das Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Durch den Stadtrat der Stadt Markranstädt wurde auf Grundlage einer Vorprüfung mit Beschluss vom 06.12.2012 das Verfahren zur Lärmaktionsplanung eingeleitet. Mit einer Informationsveranstaltung am 21.01.2013 erfolgte die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Beantragung einer Begrenzung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf Abschnitten der B 87 und B 186 wurde der Lärmaktionsplan der Stadt Markranstädt erarbeitet. Die Billigung des Lärmaktionsplans erfolgte durch den Stadtrat mit Beschluss vom 05.07.2018. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde mit der öffentlichen Auslegung vom 23.07.2018 bis zum 24.08.2018 durchgeführt.

Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung sowie die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die interaktiven Lärmkarten werden bereitgestellt durch das Sächsische Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Zur Lärmaktionsplanung für die Eisenbahnstrecken stellt das Eisenbahn-Bundesamt unter www.laermaktionsplanung-schiene.de Informationen bereit.
 
In Markranstädt existiert eine Arbeitsgemeinschaft Verkehr, die sich für Lärmschutz und mehr Sicherheit im Straßenverkehr einsetzt.
 
Lärmaktionsplan Planstand 2024
Der Stadtrat der Stadt Markranstädt hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 die 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Markranstädt mit dem Planstand Oktober 2024 beschlossen.
 
Das Plangebiet des Lärmaktionsplans umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Markranstädt. Die Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes erfolgt in einem gesonderten Verfahren in Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes.
 
Mit dem Verfahren zur Erstellung des Lärmaktionsplans wurden gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) der Umgebungslärm bewertet und folgende Maßnahmen zur Bekämpfung erarbeitet:
 

Verkehrsorganisation und Verkehrssystemmanagement

M VO 1a - Realisierung Ortsumgehung Markranstädt

M VO 1b - Untersuchung zur Verlegung B 87 Ost

M VO 2 - Forderung zur Beschränkung des Schwerverkehrs

M VO 3 - Verkehrsberuhigung auf Hauptverkehrsstraßen

M VO 4 - Prüfung der Erweiterung der Verkehrsberuhigung in Wohngebieten / sensiblen Bereichen

M VO 5 - Festsetzung des systematischen Einsatzes von Dialog-Displays

M VO 6 - Verdichten von Geschwindigkeitskontrollen

Straßenraumgestaltung

M SR 1 - Prüfung baulicher/gestalterischer Möglichkeiten zur Verdeutlichung der Ortseingangssituation

M SR 2 - Querungshilfen der hochbelasteten Ortsdurchfahrten

Erhalt und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur

M VI 1 - Ausbesserung punktueller Fahrbahnschäden/ Austausch von Pflasterbelägen

M VI 2 - Umgestaltung der bestehenden Ortsdurchfahrt B 186(alt) mit Realisierung der Ortsumgehung B 186

M VI 3 - Umgestaltung der B 87 im Bereich Nordstraße – Siemensstraße

Aktiver und passiver Lärmschutz

M LS 1 - Prüfung weiterführender Lärmsanierungsmöglichkeiten

Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätskonzepte

M MK 1 - Erstellen eines Verkehrsentwicklungsplanes/ Mobilitätskonzeptes

M MK 2 - Etablierung und Ausbau von Carsharing im Stadtgebiet

Ruhige Gebiete

M RG 1 - Festlegung und Schutz ruhiger Gebiete

Systematisierung der Erhebung verkehrlicher Grundlagendaten

M GL 1 - Systematisierung verkehrlicher Grundlagendaten