Haushaltsrecht
Gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass eine stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts grundsätzlich Rechnung zu tragen.
Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen. Spekulative Finanzgeschäfte sind verboten. Die Gemeinde hat Bücher in der Form der doppelten Buchführung (Doppik) zu führen, in denen die Verwaltungsvorfälle und die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen sind.
Dementsprechend erarbeitet die Abteilung Finanzen der Stadt Markranstädt für jedes Haushaltsjahr:
-
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen
-
den Bericht zum Stand 30. Juni eines Jahres über wesentliche Abweichungen vom Haushaltsplan (Halbjahresbericht)
-
den Beteiligungsbericht und
-
den Jahresabschluss