Informationen aus dem Stadtrat
kurz, prägnant, verständlich
Die Beschlüsse aus der 33. Sitzung des Stadtrats am 2. Februar 2022
Beschlussvorlage 2023/BV/556
Ausscheiden eines Mitgliedes des Stadtrates
Durch den Wechsel seines Wohnsitzes ist das Mitglied der AfD-Stadtratsfraktion Bodo Walther nicht mehr in Markranstädt wohnhaft und verliert dadurch sein Mandat. Die Sächsische Gemeindeordnung sieht vor, dass der Stadtrat das Ausscheiden per Beschluss feststellen muss. Das Votum erfolgte einstimmig.
Beschlussvorlage 2023/BV/546
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Generationenwohnen Leipziger Straße“
Der Eigentümer des Grundstücks in der Leipziger Straße 70 möchte das Areal zu einem Wohn- und Mischgebietsstandort entwickeln. Da die beabsichtigte Nutzung mit dem Flächennutzungsplan konform ist, besteht für den Eigentümer allgemeines Baurecht. Um dennoch Einfluss auf die Entwicklung nehmen zu können, hat die Stadtverwaltung empfohlen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einen Durchführungsvertrag aufzustellen. Dies erscheint insofern als wichtig, da von dem Projekt neben der Tankstelle auch ein Nahversorger, ein Wohn- und Geschäftshaus sowie eine Grünfläche betroffen sind. Der Stadtrat folgte diesem Vorschlag 14 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen.
Beschlussvorlagen 2023/BV/534 und 535
Aufhebungsverfahren „Ambulantes Protonentherapiezentrum“
Nachdem das Vorhaben zum Bau eines ambulanten Protonentherapiezentrums gescheitert war, musste es nun sozusagen rückabgewickelt werden. Dies kann in einem vereinfachten Aufhebungsverfahren geschehen, in dessen Rahmen der vorhabenbezogene Bebauungsplan in einem verkürzten Verfahren aufgehoben wird. Hierzu lag dem Stadtrat ein Abwägungsbeschluss vor, der ebenso wie der nachfolgende Satzungsbeschluss einstimmig gefasst wurde. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, um die betroffenen Grundstücke nach Abschluss des Aufhebungsverfahrens für andere Vorhaben nutzen zu können.
Beschlussvorlage 2023/BV/544
Heizungsanlage für die Kita „Weißbachzwerge“
Die Erweiterung und Sanierung der Kita „Weißbachzwerge“ nimmt Gestalt an. Jetzt waren die Bauleistungen für die Errichtung der neuen Heizungsanlage zu vergeben. Der Stadtrat beschloss einstimmig, den Auftrag im Umfang von rund 177.380 Euro an die Firma Grahm & Söhne GmbH aus Wechselburg zu vergeben.
Beschlussvorlage 2023/BV/551/1
Verkauf einer Grundstücks-Teilfläche
Ebenfalls einstimmig beschloss der Stadtrat den Verkauf der Teilfläche eines Grundstücks im Gewerbegebiet Ranstädter Mark an die Wesuls und Reißmann GbR. Die Bürgermeisterin wurde bevollmächtigt, die Veräußerung des Grundstücks in der Edisonstraße zum Verkaufspreis von 166.140 Euro vorzunehmen.
Beschlussvorlage 2023/BV/553/1
Verkauf einer Grundstück-Teilfläche
Ähnlich wie im vorangegangenen Beschluss war der Stadtrat auch hier aufgefordert, der Veräußerung einer Teilfläche im Gewerbegebiet Ranstädter Mark zuzustimmen. Mit mehrheitlicher Zustimmung wurde der Verkauf an die Schröter, Bauer & Neubauer Grundstücksverwaltung GbR zum Preis von 109.100 Euro bewilligt.
Beschlussvorlage 2022/BV/530
Veräußerung eines Erholungserbbaurechts
Am Grundstück Transval 51 in Göhrenz besteht bis zum Jahr 2077 ein Erbbaurecht zu Erholungszwecken. Eine Privatperson möchte das Erbbaurecht erwerben und das Grundstück für Wohnzwecke nutzen, wodurch eine Umwandlung des Erholungserbbaurechts in ein Wohnerbbaurecht erforderlich ist. Die Bürgermeisterin wurde vom Stadtrat einstimmig bevollmächtigt, den Vertrag zu beurkunden und alle zu dessen Vollzug erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Beschlussvorlage 2023/BV/540
Deckung der Betriebskosten für die Betreuung Markranstädter Kinder in anderen Kommunen im Jahr 2021
Wenn ein Kind eine Kita außerhalb seiner Wohnortgemeinde besucht, hat die das Kind aufnehmende Kommune ein Recht auf anteilige Erstattung der Betreuungskosten. Die dafür im Haushalt der Stadt für 2021 eingestellten Mittel reichen dafür allerdings nicht aus. Deshalb war der Stadtrat aufgefordert, der Bereitstellung weiterer 6.000 Euro zuzustimmen. Der Stadtrat verabschiedete den Beschluss einstimmig.
Beschlussvorlage 2023/BV/537
Deckung der Betriebskosten für die Betreuung Markranstädter Kinder in anderen Kommunen im Jahr 2022
Der Beschlussvorlage lagen die gleichen Ursachen wie im vorangegangenen Vorgang zugrunde. Infolge der gestiegenen Zahl betreuter Kinder, der Erhöhung der gesetzlich geregelten Gebühren und allgemeiner Kostensteigerungen beläuft sich der zu deckende Fehlbetrag im Jahr 2022 allerdings auf 160.000 Euro. Der Stadtrat stimmte einer Bereitstellung der Mittel mit einer Stimmenenthaltung zu.
Beschlussvorlage 2023/BV/547
Mehrkosten für den Betrieb der Kita „Waldknuffel“
Bei der turnusmäßigen Jahresinspektion wurden in der Kita „Waldknuffel“ sowohl an einigen Spielgeräten im Außenbereich als auch an der Umfriedung Mängel festgestellt. Die Kosten für die Abstellung dieser Mängel durch Reparatur und Neuanschaffung belaufen sich auf 25.000 Euro. Der Stadtrat stimmte der Bereitstellung dieser Mittel einstimmig zu.
16.02.2023