Informationen aus dem Stadtrat vom 9. Dezember 2021: Kurz, prägnant und verständlich
Zur 22. Sitzung des Stadtrates in der laufenden Legislatur waren am 9. Dezember 13 Abgeordnete ins KuK gekommen. Die Beschlussfähigkeit des Gremiums konnte damit festgestellt und die Sitzung ordnungsgemäß durchgeführt werden. Aufgrund der Infektionslage und einer Empfehlung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages wurden zuvor einige auf der Tagesordnung stehende Punkte verschoben beziehungsweise für eine Behandlung im schriftlichen Umlaufverfahren vorgesehen. Somit standen letztendlich acht Vorlagen zur Beschlussfassung an.
Antrag der Fraktionen CDU/BfM und SPD - Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Zur Bildung eines Klimabeirates
Der von beiden Fraktionen eingereichte Antrag bezieht sich auf die Einrichtung eines Klimabeirates in der Stadt Markranstädt. Bestandteil der Beschlussvorlage waren darüber hinaus der Erlass einer entsprechenden Satzung, die personelle Zusammensetzung des Gremiums und dessen Aufgaben. Der Stadtrat verabschiedete den Antrag einstimmig.
Beschlussvorlage 2021/BV/324
Einstellung des Satzungsverfahrens für die „Neue Hofstelle“ in Thronitz
Nach einem entsprechenden Antrag der Agrargesellschaft Quesitz, die hier ursprünglich Planungsrecht für ergänzende gewerbliche Nutzung erhalten wollte, wurde seitens der Stadt Markranstädt ein Satzungsverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeleitet. Jetzt hat der Vorhabenträger Abstand von diesem Projekt genommen und die Einstellung des Satzungsverfahrens beantragt. Die Abgeordneten stimmten diesem Antrag geschlossen zu.
Beschlussvorlage 2021/BV/318
Zahlung für ein Grundstück in der Krakauer Straße
Nach einem langwierigen und komplizierten Eigentumsverfahren, das seinen Ursprung bereits im Jahr 1953 hat, ist die Stadt Markranstädt aufgefordert, den Erlös in Höhe von 44.500 Euro aus dem Verkauf des in der Krakauer Straße gelegenen Grundstücks an die als rechtmäßige Erben festgestellten Eigentümer auszuzahlen. Die Abgeordneten votierten einstimmig dafür, nachdem die Stadtverwaltung dargestellt hatte, dass in diesem Zuge ebenfalls erhobene Zinsforderungen nicht anerkannt werden.
Beschlussvorlage 2021/BV/322
Auszahlung eines Zinsanspruchs an den Insolvenzverwalter der Gewerbepark Markranstädt GmbH
Die Gewerbepark Markranstädt GmbH hatte in den 1990-er Jahren die Erschließung des Gewerbegebietes „Ranstädter Mark“ realisiert und aus diesem Vorgang noch einen Anspruch auf Zahlung von 962.432,61 Euro. Da über das Vermögen der Firma ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, hat die Stadt Markranstädt diesen Betrag zur Sicherung eventuell auftretender Rückforderungen von Fördergeldern treuhänderisch verwaltet. Nunmehr mussten die Stadträte die Auszahlung der erzielten Zinsen in Höhe von 161.131,41 Euro an den Insolvenzverwalter bestätigen. Der Auszahlung wurde mit einer Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.
Beschlussvorlage 2021/BV/333
Erweiterungsneubau an der Grundschule Großlehna
Die Schaffung neuer Räume für die Grundschule Großlehna war schon mehrfach Gegenstand von Stadtratsbeschlüssen. Unter anderem wurde dabei die Errichtung in vorgefertigter Modulbauweise diskutiert. Inzwischen hat eine neuerliche Kostenschätzung ergeben, dass eine Errichtung in konventioneller Bauweise rund 400.000 Euro günstiger ist und auch erhebliche Vorteile bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln und hinsichtlich der Haushaltsentlastung durch Abschreibungen bietet. Der Antrag zu einem Wechsel der Ausführung zur konventionellen Bauweise wurde einstimmig angenommen.
Beschlussvorlage 2021/BV/326
Finanzierung einer Einbauküche im neuen Mehrgenerationenhaus
Gegenwärtig entsteht im „Alten Ratsgut“ das neue Domizil des Markranstädter Mehrgenerationenhauses, in dem auch eine „Mitmach-Küche“ vorgesehen ist. Während die Baukosten bereits eingeplant sind, müssen die Mittel für die Beschaffung des dafür erforderlichen Inventars noch freigegeben werden. Der Stadtrat gab die hierfür 6.845 Euro frei.
Beschlussvorlage 2021/BV/328
Anschaffung mobiler Endgeräte für Lehrer
Bereits in seiner Oktober-Sitzung hatte der Stadtrat den Weg für die Beschaffung von mobilen Lehrer-Endgeräten frei gemacht. Auf dieser Grundlage erfolgte die Ausschreibung, in deren Ergebnis nun der Zuschlag zum Vergabevorschlag der Stadtverwaltung zur Diskussion stand. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Fördermittel muss die Stadt Markranstädt einen Eigenanteil Höhe von 249,60 Euro bereitstellen. Der Antrag zur Vergabe des Lieferauftrages von 99 Lehrer-Endgeräten an die Firma Dubrau aus Raguhn-Jesnitz wurde einstimmig verabschiedet.
Beschlussvorlage 2021/BV/323
Richtlinie der Stadt Markranstädt zur Kindertagespflege
Aktuell arbeiten in Markranstädt vier Tagespflegepersonen, die insgesamt 18 Kinder im Krippenalter zwischen 1 und 3 Jahren betreuen. Deren Finanzierung erfolgt durch einen Landeszuschuss, den Elternbeitrag und einen kommunalen Anteil. Letzterer beläuft sich in Markranstädt auf umgerechnet 570 Euro monatlich je Kind für eine 9-stündige Betreuung. Weiterhin erhalten die Tagespflegepersonen je Monat Zuchüsse für Sachaufwendungen in Höhe von 310 Euro, für Miete und Nebenkosten von 305 Euro bei Betreuung im eigenen Haushalt bzw. 365 Euro in einer angemieteten Wohnung, zu den Sozialleistungen und für mittelbare pädagogische Arbeit durch den Freistaat in Höhe von 35 Euro. Um sowohl den steigenden Kosten als auch den Empfehlungen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages sowie den Hinweisen des Sächsischen Rechnungsprüfungsamtes gerecht zu werden, wurde eine entsprechende Richtlinie der Stadt Markranstädt erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Abgeordneten stimmten der ab 1. Januar in Kraft tretenden Richtlinie einstimmig zu.