Informationen aus der 25. Stadtratssitzung vom 07.04.2022: Kurz, prägnant und verständlich
Liebe Markranstädterinnen und Markranstädter,
ich möchte Sie heute über die in der 25. Sitzung unseres Stadtrates gefassten Beschlüsse informieren. Mit 15 anwesenden Abgeordneten sowie meiner Person war die Beschlussfähigkeit des Gremiums gegeben. Von den ursprünglich 14 auf der Tagesordnung vorgesehenen Beschlussvorlagen kamen schließlich 12 zur Abstimmung. Die Beschlussfassungen zur Änderung der Satzung hinsichtlich der Festlegung der Schulbezirke unserer Grundschulen und die Rückabwicklung des Flächenverkaufs für das geplante Protonentherapiezentrum wurden auf Antrag abgesetzt und sollen später behandelt werden. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden folgende Beschlussvorlagen behandelt:
Vorlage 2022/BV/370
Zusätzliche Gelder für den Neubau der Ortsfeuerwehr Gärnitz
Durch die Weiterführung der Planungsleistungen sowie zwischenzeitlich ins Auge gefasster Präzisierungen und vor allem unter Berücksichtigung der allgemeinen Kosten- und Preissteigerungen liegen die Gesamtkosten für den FFW-Neubau aktuell bei rund 1,52 Millionen Euro. Im Haushalt stehen rund 1,44 Millionen Euro geplante Mittel zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Fördermittel sowie einsetzbarer Mehreinzahlungen fehlen damit 80.000 Euro. Der Fachbereich Finanzen hat einen Vorschlag zu deren Bereitstellung unterbreitet, dem der Stadtrat mit 15 Ja-Stimmen und einer Enthaltung verabschiedete.
Beschlussvorlage 2022/BV/361
Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehr Gärnitz
Nachdem mit dem vorangegangenen Beschluss die Finanzierung des Projektes auf feste Füße gestellt war, konnten nun die nächsten Schritte zu dessen Umsetzung auf den Weg gebracht werden. Der Stadtrat sprach sich einstimmig dafür aus, dass unter anderem Umkleidemöglichkeiten für die Jugendfeuerwehr geschaffen, Maßnahmen für Energie- und Telekommunikationsanschlüsse getroffen und die Aufträge zur Bauleistungsversicherung sowie der Baustromversorgung erteilt werden können.
Beschlussvorlage 2022/BV/354
Vergabe von Planungsleistungen für die Erneuerung des Stadtbades
Auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 9. September 2021, der die Neuformulierung der Planungsziele und die Einleitung eines entsprechenden Vergabeverfahrens zum Inhalt hatte, waren die Abgeordneten nun aufgefordert, über die Vergabe der Planungsleistungen für die Erneuerung des Stadtbades zu befinden. Dazu standen die Angebote von drei Planungsbüros zur Diskussion. Der Stadtrat votierte einstimmig für die Beauftragung der Firma Bauconzept aus Lichtenstein (Erzgebirge), deren Angebot sich auf eine Summe von 585.413,78 Euro beläuft.
Beschlussvorlage 2022/BV/385
Zusätzliche Gelder für einen Neubau mit zwei Klassenzimmern an der Grundschule Großlehna
Um den wachsenden Schülerzahlen und Anforderungen der pädagogischen Arbeit gerecht zu werden und den qualitativ hochwertigen Standard dieser Grundschule aufrecht zu erhalten, plant die Stadt Markranstädt die Errichtung eines Neubaus auf dem Freigelände der Großlehnaer Grundschule. Die vorliegende Kostenschätzung für dieses Vorhaben beläuft sich auf 1.023.072 Euro, allerdings stehen im Haushalt aktuell nur etwas mehr als 800.000 Euro zur Verfügung. Weil die Differenz aus einer anderen Haushaltsstelle gedeckt werden kann, stimmte der Stadtrat dieser Lösung zu und gab damit grünes Licht für die Bereitstellung weiterer 250.000 Euro.
Beschlussvorlage 2022/BV/387
Beschluss zur Errichtung des Neubaus an der Grundschule Großlehna
Nachdem der Stadtrat im vorangegangenen Beschluss die finanzielle Basis für das Projekt geschaffen hatte, konnte nun der Grundsatzbeschluss zur Realisierung des Projektes gefasst werden. Auf der Grundlage der vorliegenden Planungen votierte der Stadtrat einstimmig für die Umsetzung der Maßnahme entsprechend der abgestimmten Ausführung. Demnach wird der Neubau westlich der bestehenden Grundschule zwei Klassenzimmer mit einer Fläche von je 70 Quadratmetern, die erforderlichen Sanitärbereiche, Flur mit Garderobe und einen Multifunktionsraum mit 12 m² erhalten, der als Gruppen-, Angebots-, Beratungs- oder Personalraum genutzt werden kann. Für die flexible und ergänzende Nutzung außerhalb der Unterrichtszeiten können die beiden Klassenzimmer durch die geplante flexible Trennwand zu einer Raumeinheit mit einer Größe von ca. 140 m² zusammengefasst werden. Der Anbau soll mit einem festen transparenten Verbindungsgang an das Bestandsgebäude angebunden werden.
Beschlussvorlage 2022/BV/372
Bebauungsplan „REWE-Markt – An der Alten Zuckerfabrik“
Der REWE-Markt an der Alten Zuckerfabrik plant einen erweiterten Neubau. Aus diesem Grunde wurde bereits im Jahr 2019 ein Bauleitverfahren zur Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes eingeleitet. Nun musste der Stadtrat den Entwurf zum Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung mit Planungsstand vom 8. März 2022 billigen. Die Abgeordneten folgten dieser Vorlage einstimmig und beauftragten damit gleichzeitig die Stadtverwaltung, sowohl der Öffentlichkeit als auch den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Planentwurf zu geben.
Beschlussvorlage 2022/BV/374
Bebauungsplan „Zum Quesitzer Herrenweg“
Ein privatwirtschaftlicher Vorhabenträger möchte auf dem ehemaligen Betriebsstandort der Agrargesellschaft Quesitz einen Wohnstandort entwickeln. Der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes stimmte der Stadtrat bereits im September 2018 zu. Die im Sommer 2021 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen wurden inzwischen abgewogen und berücksichtigt. Dabei ergaben sich Planänderungen, welche die Grundzüge der bisherigen Planungsgrundlagen berührten, was einen zweiten Entwurf und eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erforderlich macht. Um diesen Schritt in Angriff nehmen zu können, war der Stadtrat nun zunächst aufgefordert, dem in den zweiten Entwurf einzuarbeitenden Abwägungsvorschlag zuzustimmen. Das Votum dazu erfolgte einstimmig.
Beschlussvorlage 2022/BV/376
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Alte Gärtnerei Quesitz“
Hier billigte der Stadtrat einstimmig eine Satzung, mit der unter anderem Planungsrecht für den derzeit unbebauten Bereich des Areals geschaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden kann. Darüber hinaus werden Rahmenbedingungen für die Schaffung von Baurecht für Einfamilienhäuser, die Sicherung der ordnungsgemäßen Erschließung, die Berücksichtigung umweltrelevanter Belange oder die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung für die Grundstücke im Plangebiet vorgegeben. Alle Stadträte stimmten der Satzung zu.
Beschlussvorlage 2022/BV/373
Verkauf eines Grundstücks im Gewerbegebiet „Ranstädter Mark“
Ebenfalls mit der Zustimmung aller Stadträte verkauft die Stadt Markranstädt ein 1.102 Quadratmeter großes Grundstück im Gewerbegebiet „Ranstädter Mark“ zum Kaufpreis von 181.830 Euro an die Mattersteig & Co. Ingenieurgesellschaft für Verfahrenstechnik und Umweltschutz.
Beschlussvorlage 2022/BV/382
Neubau einer Kindertagesstätte – Festlegung der Kapazität
Die bis zu diesem Tagesordnungspunkt vorherrschende Einstimmigkeit unter den Mandatsträgern war bei dieser Beschlussvorlage nicht mehr gegeben. Es ging um die Frage, wie viele Plätze im für den Standort An der Renne vorgesehenen Kita-Neubau entstehen soll. Hierbei sind sehr viele Faktoren zu berücksichtigen, welche durch die Verwaltung in der Beschlussvorlage auch dargestellt wurden. Auch sind viele Unsicherheitsfaktoren enthalten. So kann die Zahl der künftig in Markranstädt lebenden Kinder mit Betreuungsanspruch lediglich prognostiziert werden und inwiefern der Ausbau vorhandener Kita-Standorte perspektivisch Einfluss hat, ist ebenfalls nur schwer absehbar. Unstrittig ist allerdings der Bedarf für den vorgesehenen Neubau und um diesen belastbar planen zu können, muss dessen Kapazität festgelegt werden. Mit 9 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen und einer Gegenstimme wurde schließlich dem Neubau einer kombinierten Kita mit einer Gesamtkapazität von 120 Betreuungsplätzen mehrheitlich zugestimmt.
Beschlussvorlage 2022/BV/381
Beendigung einer ehrenamtlichen Tätigkeit
Im letzten Beschluss der Sitzung musste der Stadtrat über das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Beendigung einer ehrenamtlichen Tätigkeit befinden. Ausgangspunkt war ein Schreiben des ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeisters Michael Unverricht vom 1. März 2022, in dem er um die Entlassung aus der Funktion bat. Dieser Vorgang bedarf der Zustimmung des Stadtrates, der dazu das Vorliegen eines in der Sächsischen Gemeindeordnung beschriebenen „wichtigen Grundes“ feststellen muss. Die stimmberechtigten Abgeordneten erkannten die angeführten Gründe einstimmig an, sodass nun ein entsprechender Entlassungsbescheid erstellt werden kann. Damit verbunden war zugleich die Aufforderung an die Mitglieder des Stadtrates, bis zum 8. April 2022 Wahlvorschläge zur Nachwahl des Stellvertreters der Bürgermeisterin einzureichen.
So viel zu den gefassten Beschlüssen. Wie Sie sehen, waren vielfältige und teilweise schwerwiegende Themen zu bearbeiten. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Mitgliedern des Stadtrates bedanken, die in der nur rund zweieinhalb Stunden währenden Sitzung durch ihre sachlichen Diskussionsbeiträge und zielorientierte Arbeit dazu beigetragen haben, dass die Vorhaben effizient auf den Weg gebracht werden konnten.