Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz über Vorarbeiten zum Vorhaben „IAW Industrielle Abwärme Leuna - Leipzig“
Mitteilung der Stadtwerke Leipzig GmbH
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
für den langfristigen Erfolg in der Energiewende sowie dem Ziel bis ca. 2038 eine klimaneutrale Strom- und Wärmeversorgung der Stadt Leipzig umsetzen zu können, haben die Leipziger Stadtwerke einen umfangreichen Transformationsprozess begonnen.
Ein bereits abgeschlossener, wichtiger Teil war die Errichtung des Heizkraftwerks Süd, dessen besonderes Merkmal die Fähigkeit ist, zunächst bis zu 30 % Wasserstoff, statt Erdgas zu verbrennen. In einer weiteren Entwicklungsstufe soll eine vollständige (100 %) Befeuerung der Gasturbinen mit Wasserstoff ermöglicht werden. Der CO2-neutrale Wasserstoffeinsatz erfordert jedoch die wirtschaftliche Bereitstellung von großen Mengen dieses Wasserstoffs am Kraftwerksstandort.
I. Gegenstand des Vorhabens
Aus diesem Grund planen wir vom Industriestandort Leuna, wo derzeit große Elektrolyseanlagen geplant werden, bis nach Kulkwitz bei Leipzig parallel zur Errichtung einer Fernwärmetrasse den Neubau einer ca. 20 km langen Wasserstoffleitung in Dimension DN 400. Der vorgesehene Trassenkorridor durchquert zwei Bundesländer. Im westlichen Teil Sachsen-Anhalt auf einer Länge von ca. 12 km und im östlichen Teil Sachsen (Anbindung Kulkwitz bei Leipzig) auf einer Länge von ca. 6 km.
Vorhabenträger ist die Stadtwerke Leipzig GmbH, die Netz Leipzig GmbH handelt in deren Auftrag.
Ziel ist langfristig eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Energieversorgung der Allgemeinheit gem. § 1 Abs. 1 EnWG zu gewährleisten. Das Vorhaben entspricht weiter den energiepolitischen Zielen des Freistaats Sachsen Es trägt u.a. zur Steigerung der Effizienz beim Transport und der Nutzung von (erneuerbaren) Energien bei
und stärkt die Wirtschaftsregion Mitteldeutschland. Weitere Informationen zum Vorhaben finden Sie unter https://zukunft-fernwaerme.de/industrielle-abwaerme-west/.
II. Vorgehen
Das Vorhaben steht u.a. unter dem Vorbehalt einer Genehmigung im Rahmen der Planfeststellungsverfahren durch die zuständigen Landesbehörden, welche im Frühjahr 2023 eingeleitet wurden.
Im Rahmen des Vorhabens, dessen Planung, Genehmigung und Bauvorbereitung müssen verschiedene Vorarbeiten und Untersuchungen im geplanten Trassenverlauf durchgeführt werden.
Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 EnWG.
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den betroffenen Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG bekanntgemacht, die Grundstücke sind in der anhängenden Liste benannt.
III. Zeitraum
Die Vorarbeiten erstrecken sich über den Gesamtzeitraum
27.02.2024 bis 31.07.2024
und stellen keinerlei Vorentscheidung für das geplante Vorhaben dar.
Im o.g. Zeitraum ist eine mehrfache Inanspruchnahme der unten aufgeführten Flurstücke zur Durchführung der Vorarbeiten notwendig. Der konkrete zeitliche Ablauf hängt von verschiedenen Umständen wie bspw. Witterungs- und Bodenverhältnissen ab.
IV. Inanspruchnahme
Folgende Vorarbeiten werden durchgeführt:
ARCHÄOLOGISCHE VORUNTERSUCHUNGEN
Im Rahmen der archäologischen Voruntersuchungen wird im gesamten Bereich des geplanten Trassenverlaufs auf einem Suchstreifen von 6 m Breite der Oberboden abgetragen und die darunter liegende untere Bodenschicht auf Zeugnisse archäologischer Relevanz untersucht. Die gesamte Arbeitsstreifenbreite beträgt 32 m. Der Oberboden wird separat gelagert. Werden Verdachtsflächen festgestellt, erfolgt in einem ersten Dokumentationsabschnitt deren Markierung und digitale Einmessung. Ausgrabungen auf ermittelten Verdachtsflächen finden im zweiten Dokumentationsabschnitt statt. Die jeweilige Ausdehnung und Tiefe richtet sich nach den Vorgaben der Archäologen/Archäologinnen zuständigen Landesamtes für Archäologie Sachsen, welche während der Arbeiten vor Ort sind, um die archäologische Begutachtung durchzuführen sowie mögliche Funde zu sichern und zu bergen. Die Vorarbeiten werden mit Großgeräten (Bagger o.ä.), bei Funden eventuell mit einem kleineren Grabungsgerät durchgeführt. Suchstreifen ohne Funde werden nach Abschluss der archäologischen Untersuchung zeitnah wieder mit dem vorab entnommenen Oberboden geschlossen.
Voraussichtlich vom 27.05.2024 bis 12.07.2024
ABSTECKUNG FÜR ARCHÄOLOGISCHE VORUNTERSUCHUNGEN
Der zu untersuchende Suchstreifen von 6 m Breite wird vorab durch einen Vermesser mit Holzpflöcken abgesteckt. Falls Grabungen erfolgen, werden betroffene Verdachtsflächen nochmals mit Holzpflöcken abgesteckt.
Voraussichtlich vom 27.02.2024 bis 22.03.2024
KAMPFMITTELERKUNDUNG FÜR ARCHÄOLOGISCHE VORUNTERSUCHUNGEN
Entlang der geplanten Leitungstrasse sind durch die zuständige Behörde Kampfmittelverdachtsflächen ermittelt worden.
Eine entsprechende Fachfirma wurde mit Sondierung, bei Bedarf Freilegung, Identifizierung und Bergung durch die Stadtwerke Leipzig GmbH beauftragt. Eine eventuell notwendige Kampfmittelentschärfung erfolgt durch eine staatliche Stelle.
Die Kampfmitteluntersuchungen können sowohl vor Beginn der archäologischen Voruntersuchungen als auch baubegleitend während der archäologischen Voruntersuchungen stattfinden.
Voraussichtlich vom 11.03.2024 bis 12.07.2024
ARTENSCHUTZRECHTLICHE UMSETZUNGSMASSNAHMEN
Zur Vorbereitung der archäologischen Voruntersuchungen werden auf potenziellen Vorkommensflächen, welche im Vorfeld durch faunistische Kartierungen ermittelt worden sind, Amphibien- und Reptilienzäune (Zaunhöhe ca. 50 cm) errichtet. Des Weiteren werden beidseitig der Zaunanlagen Fangeimer eingegraben und je nach Erfordernis finden mehrmals täglich bis 2x wöchentlich Begehungen der Fanganlagen sowie die Umsetzung der im Baubereich vorhandenen Individuen statt.
Voraussichtlich vom 01.04.2024 bis 31.07.2024
SONSTIGE INANSPRUCHNAHME
Zum Erreichen der Untersuchungspunkte (in der Regel durch Erkundungstrupps und Raupenfahrzeuge) werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche oder ggf. auch private Wege genutzt. Einige Untersuchungspunkte werden nicht direkt über feste Wege erreicht werden können. In diesen Fällen werden auch Acker- und Grünflächen genutzt und ggf. temporär ertüchtigt (i. d. R. durch Auslegen von Baggermatratzen).
V. Firmen vor Ort
Die Vorarbeiten erfolgen im Auftrag der Stadtwerke Leipzig GmbH in Abstimmung mit den zuständigen Behörden, insbesondere dem Landesamt für Archäologie Sachsen, sowie durch die von uns beauftragten Firmen:
Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG
- Mitteldeutsche Kampfmittelräumung Nickel & Hädicke GmbH
- Burgenlandvermessung GmbH
- Hensen - Büro für Naturschutz
und gegebenenfalls weiteren beauftragten Drittunternehmern. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die genannten Voruntersuchungen sind gesetzlich durch § 44 Abs. 1 EnWG im öffentlichen Interesse legitimiert, es bedarf daher keiner zusätzlichen Genehmigung.
Die ausführenden Unternehmen sind angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Sollten durch diese Vorarbeiten unmittelbar Vermögensnachteile (z.B. Flurschäden) entstehen, werden diese angemessen entschädigt.
Neben den obigen Inanspruchnahmen versuchen wir weitere Störungen, wie z.B. Lärm, Staub oder Verkehrseinschränkungen durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.
Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Stadtwerke Leipzig GmbH
Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Bei allgemeinen Fragen zum Projekt:
Vorhabensträger Stadtwerke Leipzig GmbH
Marcus Krüger
Tel.: 0341 / 121 - 7911
Fax: 0341 / 121 - 7634
E-Mail: marcus.krueger@L.de
Bei Fragen zum Ablauf der Vorarbeiten:
Generalplaner ECW GmbH
Dana Preuhs
Tel.: 03443 / 374 - 201
Fax: 03443 / 374 - 374
E-Mail: preuhs@ecw-gmbh.de
Bei grundstücksrelevanten Fragen für Eigentümer & Bewirtschafter:
Generalplaner
ECW GmbH
Sven Fredrich
Tel.: 03443 / 374 - 309
Fax: 03443 / 374 - 374
E-Mail: fredrich@ecw-gmbh.de
Bei Fragen zum Zukunftskonzept Fernwärme:
LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
Frank Viereckl
Tel.: 0341 / 355300 – 25
E-Mail: zukunftskonzept-fernwaerme.stadtwerke@L.de
Auflistung der Gemarkungen, Flur und Flurstücke in denen die Arbeiten durchgeführt werden
Es folgt eine Auflistung aller betroffenen Grundstücke im Bereich der Archäologischen Untersuchungen für Tiefbau-, Absteckungs- und sowie Kampfmittelerkundungsarbeiten.
Gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz zeigen die Stadtwerke Leipzig GmbH hiermit öffentlich an, die notwendigen Vorarbeiten für das Projekt „IAW Industrielle Abwärme Leuna - Leipzig“ vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.
Landkreis | Gemeinde/Stadt | Gemarkung | Flur | Flurstück |
Leipzig | Markranstädt | Kulkwitz | - | 176, 52, 54, 74/15, 74/4, 78/5 |
Leipzig | Markranstädt | Quesitz | - | 363/1, 355, 369, 372, 373, 376, 358, 375, 378, 275/1, 476, 72, 77, 78, 79, 82, 82/a, 83/1, 91, 89, 90, 94, 95, 93/a, 469, 470, 471, 472, 473, 474a, 475/a, 464, 463, 462, 461, 460, 459, 458, 457, 456 |
Leipzig | Markranstädt | Thronitz Flur 3 | - | 114, 3/2, 11/6, 12/156, 4/8, 13/161, 14/160, 13/160, 43, 48/143, 50 |
Es folgt eine Auflistung aller betroffenen Grundstücke zur notwendigen Aufstellung von Fangeinrichtungen für die Artenschutzrechtliche Umsetzungsmaßnahmen:
Gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz zeigen die Stadtwerke Leipzig GmbH hiermit öffentlich an, die notwendigen Vorarbeiten für das Projekt „IAW Industrielle Abwärme Leuna - Leipzig“ vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.
Landkreis | Gemeinde/Stadt | Gemarkung | Flur | Flurstück |
Leipzig | Markranstädt | Kulkwitz | - | 161, 176, 52, 160, 54, 74/6, 74/15, 74/4, 78/5 |
Leipzig | Markranstädt | Quesitz | - | 481, 490 |
Leipzig | Markranstädt | Thronitz Flur 3 | - | 42, 43, 44, 50, 71/5, 82/51, 82/100 |