Umgehungsstraße B 186
Stellungnahme der Stadt Markranstädt
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat auch die Stadt Markranstädt zur geplanten Umgehungsstraße B 186 eine Stellungnahme abgegeben. Insbesondere durch den Schwerlastverkehr ist die Innenstadt durch den Verkehrslärm belastet. In den Diskussionsrunden hat sich gezeigt, dass die Belastung in den kommenden Jahren noch anwachsen wird. Durch die Umgehungsstraße soll dem entgegengewirkt werden. Natürlich darf ein solches Projekt nicht das Problem lediglich an eine andere Stelle verschieben. Auch wird eine Umgehungsstraße das Landschaftsbild der Stadt deutlich verändern. In diesem Zusammenhang müssen die verschiedenen Interessenslagen aufgenommen und in die Stellungnahme einfließen. Die gesamte Positionierung der Stadt Markranstädt zum Projekt lesen Sie nachfolgend:
Mit Ihrem Anschreiben vom 23.06.2023 wurden die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme „B 186 Verlegung westlich (OU) Markranstädt – Voruntersuchung“ aufgefordert.
Derzeit ist eine Trassenführung für eine Umgehungsstraße im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) und Lärmaktionsplan (LAP) verankert. Das entspricht der städteplanerischen Absicht zur Entlastung und Lärmreduzierung der Kernstadt, eine Umgehungsstraße für die Ortsdurchfahrt der B 186 zu entwickeln.
Die vorgelegten Unterlagen beinhalten fünf Varianten für eine Ortsumfahrung der Ortsdurchfahrt Markranstädt sowie eine Ausbaukonzeption, die eine Streckenlänge von 13 km zwischen den Autobahnen A 9 und A 38 umfasst, um den verkehrlichen Anforderungen der entsprechenden Verbindung gerecht zu werden.
Den Unterlagen ist weiterhin zu entnehmen, dass ein zwei- bis dreispuriger Ausbau der Strecke möglichst kreuzungsfrei vorgesehen ist. Daraus ergibt sich eine neue Betrachtung der Sachlage weg von einer ausschließlichen Umfahrung der Ortslage Markranstädt hin zu einer Optimierung der Verbindung zwischen den Autobahnen A 9 und A 38.
Aus Sicht der Stadt Markranstädt ist durch den Ausbau einer möglichst hindernisfreien Bundesstraße B 186 im geplanten Gesamtstreckenabschnitt von 13 km, mit einem deutlichen Anstieg des Verkehrs zu rechnen. Ein Straßenausbau, der die Verbindung zwischen beiden Autobahnen attraktiver gestaltet, darf sich nicht negativ auf die Wohnqualität in Markranstädt auswirken. Darüber hinaus sollten in die Betrachtung der weiteren Planung die Themen Klimawandel und Begleitung der Mobilitätswende durch die Förderung alternativer Verkehrsarten Berücksichtigung finden. Weiterhin merken wir an, dass ein möglichst kreuzungsfreier Ausbau durch Brückenwerke zu deutlich höheren Kosten sowohl beim Ausbau als auch der späteren Unterhaltung gegenüber herkömmlichen Kreuzungen führt. Unberührt bleiben sollte das geplante Brückenbauwerk über die Bahnstrecke für einen besseren Durchfluss.
Wir bitten um Berücksichtigung nachfolgender Aspekte, weil die Raumordnung erhebliche Defizite aufweist und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der betreffenden Ortsteile einschließlich der Kernstadt berührt werden.
- Der Lärmschutz ist vor allem bei der Trassenführung nah an Wohnbebauung schwerpunktmäßig zu betrachten.
- Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 70 km/h auf der Trasse der Ortsumfahrung zu begrenzen.
- Die Umfahrung ist zweispurig und nicht dreispurig auszubauen.
- Die neue Ortsumfahrung wird deutlich das Landschafts- und Stadtbild der Stadt Markranstädt und der angrenzenden Ortsteile verändern. Deshalb sind Wälle, Böschungen, Anpflanzungen usw. als aktive Schutzmaßnahmen zu betrachten.
- Auch Brückenbauwerke haben deutlichen Einfluss auf das Erscheinungsbild der Stadt. Der Einsatz dieser Kreuzungsform sollte mit Bedacht gewählt werden. Alternative Formen sind an den Knotenpunkten (außer Knotenpunkt B 186-DB) vorrangig zu prüfen und ggf. umzusetzen.
- Beim Einsatz von Lärmschutzwänden sind Maßnahmen einzuplanen, die die Einbindung dieser in das Stadtbild verbessern, z.B. eine vorgelagerte Begrünung vor der Lärmschutzwand.
- Ersatz und Ausgleichsflächen sollten im unmittelbaren Umfeld der Trasse umgesetzt werden. Ggf. bietet es sich an, bereits im weiteren Planungsverlauf Splitterflächen zu betrachten und ggf. zu erwerben.
- Wir weisen darauf hin, dass es eine Überschneidung der geplanten Verbindungstrasse mit den Trassenkorridoren des Vorhabens „Industrielle Abwärme – Errichtung einer Wasserstoff- sowie Fernwärmetrasse von Leuna nach Kulkwitz“ gibt. Als Vorhabenträger sind dazu die Stadtwerke Leipzig einzubinden. Deren Berücksichtigung ist in den ausgereichten Unterlagen nicht ersichtlich.
Hinsichtlich der Radführung der möglichen Varianten sind folgende Punkte zu betrachten und aufzugreifen:
- Der Radverkehr aus Richtung Nordwest (Verbindung Priesteblich - Großlehna) erfährt durch die Trassenführung eine erhebliche Verlängerung. Zur Förderung des Radverkehrs und der Verbesserung der Akzeptanz ist die bestehende direkte unkomplizierte Verbindung beizubehalten. Eine alternative Radwegeführung ist deshalb zu konzipieren, um die Nutzung nicht einzuschränken, da kein weiterer Radweg in der Verbindung Priesteblich - Großlehna existiert.
- Parallel zum geplanten Trassenentwurf ist nördlich der Bahnlinie ein Wirtschaftsweg geplant, um den Landwirten die Erreichbarkeit der Landwirtschaftsflächen sicherzustellen. Eine Anbindung an das bestehenden Rad- und Wirtschaftswege sollte zum einen an den Radweg, der parallel zur jetzigen B 186 von Priesteblich kommend an der jetzigen Ampelkreuzung endet, zum anderen sollte die Anbindung des Rad- und Wirtschaftsweges vom Gewerbegebiet Altranstädt bis zum Bahnübergang Markranstädt, erfolgen.
- In der Radverkehrskonzeption der Freistaates Sachsen von 2014 wurde die Zielstellung formuliert, zwischen den Kommunen Schkeuditz und Zwenkau entlang der Bundesstraße 186 einen durchgehenden Radweg herzustellen. Ein Radweg sollte deshalb bei der Ortsumfahrung mitgeplant werden. Dies verbessert nicht nur den überregionalen Fahrradverkehr, sondern ebenfalls innerhalb der Stadt Markranstädt. Es leistet weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung der Mobilitätswende und des Klimawandels. Dieser geplante Radweg ist ebenfalls Teil des Tourismuswirtschaftlichen Gesamtkonzeptes aus dem Jahr 2016.
- Wir weisen weiterhin darauf hin, dass es eine Überschneidung der geplanten Verbindungstrasse mit den Trassenkorridoren des Vorhabens „Radwege entlang der B 87“ gibt. Der geplante Radweg entlang der B 87 ist an den empfohlenen Radweg entlang der Umgehungsstraße B 186 anzubinden. Als Vorhabenträger sind dazu das Landesamt für Straßenbau und Verkehr NL Leipzig sowie die Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH einzubinden. Deren Berücksichtigung ist in den ausgereichten Unterlagen nicht ersichtlich.
Zur Erhaltung der durchgängigen Wegeverbindungen ist folgendes anzumerken:
- Der Weg entlang des Grabens „An der Renne“ wird durch die Trassenführung getrennt. Die Durchgängigkeit des Weges ist zu erhalten.
- Zudem würde bei der Vorzugsvariante 4, die Anbindung der Hauptstraße an die B 87 gekappt werden. Im Ergebnis würde die Hauptstraße zur Sackgasse. Da auf dieser Verkehrsanlage ein ÖPNV und diese zur Aufnahme weiteren Verkehrs einer Sackgasse nicht geeignet ist, muss im nordöstlichen Bereich der Hauptstraße eine Anbindung an die B 87 geschaffen werden
Unabhängig von der Trassenführung ist eine deutliche Verkehrszunahme in der Ortschaft Priesteblich zu erwarten. Aus Sicht der Stadt Markranstädt sind bis zur Umsetzung der dortigen Ortsumfahrung, welche der Ausbaukonzeption zu entnehmen ist, geeignete Maßnahmen zur Sicherung, Verkehrsberuhigung und Entlastung der Ortsdurchfahrt Priesteblich zwingend vorzunehmen. Des Weiteren ist zu bemerken, dass es nach aktuellem Entwurf für die Ortslage Großlehna keine Verbesserung der verkehrlichen Anbindung gibt. Durch die Kappung der aktuellen Staatsstraße S 77 sind keine direkten Verbindungen zu den Bundesautobahnen A 9 und A 38 möglich und Umwege über die Kernstadt notwendig (siehe auch Punkt 5 – zu berücksichtigender Aspekte).
Unabhängig von der Entscheidung über die Errichtung bzw. Umsetzung der Umgehungsstraße, sind mindestens in der Übergangszeit folgende Regelungen zwingend zu treffen:
- Temporeduktion auf max. 30 km/h
- die Begrenzung des Schwerlastverkehrs auf 7,5 t im städtischen Bereich Markranstädt und Priesteblich
- Errichtung von Querungshilfen und Sicherung der Fuß- und Radfahrer auf den Bundesstraßen 87 und 186 im Stadtgebiet der Stadt Markranstädt
- regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen auf den Bundesstraßen B 186 und B 87 in der Kernstadt sowie in der Ortschaft Priesteblich
Die Stadt Markranstädt ist daher aktiv in die weiteren Verfahrensschritte mit einzubinden.
Stellungnahmen der Ortschaftsräte Kulkwitz, Großlehna und Quesitz wurden in diesem Zusammenhang ebenfalls übergeben.
19.01.2024