Amtliche Bekanntmachungen

Finanzämter starten Hotlines zur Grundsteuerreform

Die sächsischen Finanzämter haben seit dem 01.04.2022 Hotlines zur Grundsteuerreform eingerichtet, bei welchen sich Interessierte zur Umsetzung der Reform im Freistaat informieren können. Die Hotlines sind lokal bei 21 sächsischen Finanzämtern angesiedelt und werden durch Bedienstete des jeweiligen Finanzamtes vor Ort während der Öffnungszeiten betreut. Die Telefonnummern sind auf der Website www.grundsteuer.sachsen.de in der Rubrik »Kontakt« zu finden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat zudem in dieser Woche öffentlich zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab dem 1. Juli 2022 aufgefordert. Konkret angesprochen sind die Eigentümer von Grundstücken bzw. eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sowie Erbbauberechtigte zum Stichtag 1. Januar 2022. Sie sind verpflichtet, zwischen dem 1. Juli und dem 31. Januar 2023 elektronisch eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts, die sogenannte Feststellungserklärung, beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Die Eigentümer sächsischer Grundstücke erhalten hierzu zwischen Mitte April und Mitte Juni 2022 ein ausführliches Informationsschreiben per Post von ihrem zuständigen Finanzamt. Darin finden sich neben Informationen zur Erklärungsabgabe, die Telefonnummern für die Hotlines zur Grundsteuerreform und Termine zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Alle weiteren Informationen finden sich auch auf www.grundsteuer.sachsen.de.

Medien:
Dokument: Übersicht Hotlines zur Grundsteuerreform

Links:
Sächsische Website zur Grundsteuer