Jahresabschluss 2021
Gemäß § 88c Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), in der jeweils geltenden Fassung, wird bekannt gegeben, dass der Stadtrat in seiner Sitzung vom 06.06.2024 folgendes beschlossen hat:
“Die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Markranstädt für das Haushaltsjahr 2021 gem. § 88 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO).“
Den Jahresabschluss 2021 mit Rechenschaftsbericht und Anlagen können Sie in dem unten aufgeführten PDF-Dokument
ab sofort öffentlich eingesehen.
Nadine Stitterich
Bürgermeisterin