Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz über Vorarbeiten zum Vorhaben „IAW Industrielle Abwärme Leuna - Leipzig“

Mitteilung der Stadtwerke Leipzig GmbH

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 
für den langfristigen Erfolg in der Energiewende, und um dem Ziel bis ca. 2045 Fernwärme CO2-frei zu erzeugen, gerecht zu werden, setzen wir, die Leipziger Stadtwerke, auf einen langfristigen Transformationsprozess, der weitere Kraftwerke und Technologien auf Basis Erneuerbarer Energien, wie z. B. Biomasse und Solarthermie, sowie den Einsatz von Strom-Wärmepumpen und industrieller Abwärme beinhaltet.
 
Zusätzlich soll im neuen innovativen Heizkraftwerk Süd perspektivisch grüner Wasserstoff eingesetzt werden, sodass Leipzig mittel- bis langfristig komplett mit klimaneutraler Fernwärme versorgt werden kann.
 
Besonderes Merkmal des Kraftwerks ist die Fähigkeit, zunächst bis zu 30 % Wasserstoff, statt Erdgas zu verbrennen. In einer weiteren Entwicklungsstufe soll dann eine vollständige (100 %) Befeuerung der Gasturbinen mit Wasserstoff ermöglicht werden. Der Pfad des CO2-neutralen Wasserstoffeinsatzes erfordert jedoch die wirtschaftliche Bereitstellung von großen Mengen dieses Wasserstoffs am Kraftwerksstandort. Aus diesem Grund planen wir als Verbindungsleitung vom Industriestandort Leuna, wo derzeit große Elektrolyseanlagen geplant werden, bis nach Kulkwitz bei Leipzig den Neubau einer ca. 19 km langen Wasserstoffleitung in Dimension DN 400.
 
Das Vorhaben dient also dem Zweck, weiterhin eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Gas gem. § 1 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu gewährleisten.
 
Ferner entspricht das Vorhaben auch den energiepolitischen Zielen des Freistaats Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt, insbesondere trägt es zur Steigerung der Effizienz beim Transport und der Nutzung von (erneuerbaren) Energien bei und dient der Stärkung der Wirtschaftsregion Mitteldeutschland.
 
Der zukünftige Trassenkorridor durchquert zwei Bundesländer. Im westlichen Teil das Bundesland Sachsen-Anhalt auf einer Länge von ca. 13 km und im östlichen Teil das Bundesland Sachsen (Anbindung Kulkwitz bei Leipzig) auf einer Länge von ca. 6 km.
 
Vorgehen
Das Vorhaben steht u.a. unter dem Vorbehalt einer Genehmigung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch die zuständige Behörde, dass noch im Jahr 2022 eingeleitet werden kann.
 
Um unsere Planungen zu präzisieren und die Unterlagen für das anschließende Genehmigungsverfahren zu erstellen, müssen Vermessungsarbeiten, Baugrunduntersuchungen, umweltschutzfachliche Kartierungen sowie Kampfmittelerkundungen durchgeführt werden. Die Berechtigung zur Durchführung dieser Untersuchungen (Vorarbeiten) ergibt sich aus §44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
 
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme nach §44 Absatz. 2 EnWG bekanntgemacht.
 
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum
 
03. Januar 2022 bis zum 31. Oktober 2022
 
Die genannten Vorarbeiten stellen keinerlei Vorentscheidung für das geplante Vorhaben dar. Sie dienen lediglich der fachgerechten Erstellung der Antragsunterlagen. Wir werden das Vorhaben darüber hinaus frühzeitig und umfassend kommunikativ begleiten.
 
Im o.g. Zeitraum ist eine jeweils kurzzeitige, ggfs. mehrfache Inanspruchnahme der unten aufgeführten Flurstücke zur Durchführung der Vorarbeiten notwendig. Mit folgenden einzelnen Arbeiten, die jedoch nicht zwingend auf allen Grundstücken erfolgen, ist zu rechnen:
 
Ausgepflockung
Alle Untersuchungspunkte werden i. d. R. mittels farblich gekennzeichneter Holzpflöcke markiert
(„ausgepflockt“). Diese werden im Anschluss an die Untersuchungen wieder vollständig entfernt.
 
Vermessungsarbeiten
Im Bereich der geplanten Trasse sind Vermessungsarbeiten erforderlich. Im Zuge der Vorarbeiten ist die tatsächlich vorhandene Topographie vor Ort aufzunehmen. Weiterhin ist die Angabe von Höhenpunkten, welche z.B. für die Erstellung der Längsschnitte notwendig sind, erforderlich.
 
Bodenkartierung
Die Erkundung der oberflächennahen belebten Bodenschichten erfolgt mittels Pürckhauer-Bohrstock.
Hierbei handelt es sich um ein Handgerät, welches manuell in Tiefen von bis zu zwei Metern in den Untergrund geschlagen wird. Direkt nach Durchführung der Untersuchung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Die Arbeiten werden gemäß DIN 19671-1 durchgeführt.
 
Rammsondierung
Eine Rammsondierung ist eine einfache Methode zur Erkundung des Untergrundes. Dabei wird eine bis zu 50 mm breite, geschlossene Stahlsonde bis in Tiefen von zehn Metern in den Untergrund getrieben. Die dabei benötigte Schlagzahl gibt Aufschluss u. a. über die Lagerungsdichte des Untergrundes. Als Geräte kommen Handgeräte oder kleine Raupenfahrzeuge zum Einsatz. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund drei mal drei Metern. Direkt nach Durchführung der Rammsondierung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Die Arbeiten werden gemäß DIN EN ISO 22476-2 durchgeführt.
 
Kleinrammbohrung
Eine Kleinrammbohrung ist eine einfache Methode zur Erkundung des Untergrundes und zur Entnahme von gestörten Bodenproben. Dabei wird eine bis zu 80 mm breite, hohle Stahlsonde mit seitlichem Schlitz in Tiefen von bis zu zehn Metern getrieben. An den so gewonnenen Bodenproben können wir u. a. den Bodenaufbau bestimmen. Als Geräte kommen handgeführte Schlaghämmer oder kleine Raupenfahrzeuge zum Einsatz. Für die Arbeiten wird eine Fläche von rund drei mal drei Metern benötigt. Nach Abschluss wird das Bohrloch verschlossen. Direkt nach Durchführung der Kleinrammbohrung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Die Arbeiten werden gemäß DIN EN ISO 22475-1 durchgeführt.
 
Rammkernbohrung
Eine Rammkernbohrung ist eine Methode zur Erkundung des Untergrundes und zur Entnahme von ungestörten Bodenproben. Hierbei wird ein 100 bis 200 mm breites Kernrohr durch Rammschläge in Tiefen von bis zu elf Metern in den Untergrund getrieben. Durch Entleeren des Kernrohrs wird der Untergrund in seiner natürlichen Reihenfolge und Lagerung gewonnen. Als Geräte kommen in der Regel Raupenfahrzeuge zum Einsatz. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund zehn mal zehn Metern. Nach Abschluss der Arbeiten wird das Bohrloch verfüllt. Direkt nach Durchführung der Rammkernbohrung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Die Arbeiten werden gemäß DIN EN ISO 22475-1 durchgeführt.
 
Drucksondierung
Eine Drucksondierung ist eine Methode zur Erkundung des Untergrundes, insb. der Lagerungsdichte.
Hierbei wird eine kegelförmige Messspitze mit konstanter Geschwindigkeit in Tiefen von bis zu elf Metern in den Untergrund gepresst. Zum Einsatz kommen in der Regel Raupenfahrzeuge. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund zehn mal zehn Metern. Direkt nach Durchführung der Drucksondierung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Die Arbeiten werden gemäß DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt.
 
Grundwassermessstelle (temporär)
Zur Erkundung des Grundwassers werden Grundwasserproben gewonnen. Hierzu wird in der Regel ein bis zu 100 mm breites Filterrohr in Tiefen von bis zu vier Metern in den Untergrund getrieben. Zum Einsatz hierzu kommen in der Regel Raupenfahrzeuge. Das Filterrohr wird nach Probenentnahme wieder entfernt und verfüllt. Es kann notwendig werden, das Filterrohr einige Tage im Untergrund zu belassen. Dabei wird es so platziert, dass es möglichst kein Bewirtschaftungshindernis darstellt. Das Filterrohr wird mittels Metallgestänge (Anfahrschutz) geschützt und markiert. Direkt nach Entfernung des Filterrohrs steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
 
Kampfmittelerkundung
Sollte ein Kampfmittelverdacht vorliegen, wird vor der Durchführung der zuvor genannten Maßnahmen der Untersuchungspunkt auf Kampfmittel erkundet. So wird sichergestellt, dass Kampfmittel keine Gefahr für die Erkundungsarbeiten darstellen. Die Kampfmittelerkundung erfolgt in den überwiegenden Fällen mittels Handgeräte von der Oberfläche aus. Diese Arbeiten finden einige Tage vor den eigentlichen Erkundungsmaßnahmen statt.
 
Artenschutzrechtliche Untersuchungen
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben besteht die Notwendigkeit der Erfassung der Biotope und der Fauna, speziell der Vögel, Lurche, Kriechtiere, holzbewohnende Käfer, Heuschrecken und Feldhamster. Bei der Erfassung besteht die Notwendigkeit der Begehung der Fläche bis zu 320 m um den eigentlichen Trassenverlauf. In Teilbereichen besteht darüber hinaus die Notwendigkeit der Errichtung von Amphibienzäunen, um die Wanderbewegungen von Arten zu erfassen. Des Weiteren erfolgt die Auslegung von Reptilien- und Amphibienblechen in der freien Landschaft. Diese sind als solche gekennzeichnet.
 
Zum Erreichen der Untersuchungspunkte (in der Regel durch Erkundungstrupps und Raupenfahrzeuge) werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche oder ggf. auch private Wege genutzt. Einige Untersuchungspunkte werden nicht direkt über feste Wege erreicht werden können. In diesen Fällen werden auch Acker- und Grünflächen genutzt und ggf. temporär ertüchtigt (i. d. R. durch Auslegen von Baggermatratzen).
 
Die Arbeiten werden durch Unternehmen vorgenommen, die von den Leipziger Stadtwerken dafür beauftragt sind. Sie sind angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Sollten durch diese Vorarbeiten unmittelbar Vermögensnachteile (z.B. Flurschäden) entstehen, werden diese in voller Höhe entschädigt.
 
Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase, z. B. durch Lärm, Staub oder Verkehrseinschränkungen, durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.
 
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation können wir keine Informationsveranstaltung vor Ort durchführen. Wir hoffen, dies im Frühjahr nachholen zu können. Sie werden rechtzeitig informiert.
 
Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis.
 
Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung
 
Bei allgemeinen Fragen zum Projekt:
Vorhabensträger Stadtwerke Leipzig GmbH
Marcus Krüger
Tel.: 0341 / 121 - 7911
Fax: 0341 / 121 - 7634
 
Bei Fragen zum Ablauf der Vorarbeiten:
Generalplaner ECW GmbH
Dana Preuhs
Tel.: 03443 / 374 - 201
Fax: 03443 / 374 - 374
 
Bei grundstücksrelevanten Fragen für Eigentümer & Bewirtschafter:
Generalplaner ECW GmbH
Sven Fredrich
Tel.: 03443 / 374 - 309
Fax: 03443 / 374 - 374
 
Bei Fragen zum Zukunftskonzept Fernwärme:
LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
Frank Viereckl
Tel.: 0341 / 355300 – 25
 
Auflistung der Gemarkungen, Flur und Flurstücke in denen die Arbeiten durchgeführt werden
Gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz zeigen die Stadtwerke Leipzig GmbH hiermit öffentlich an, die notwendigen Vorarbeiten für das Projekt „IAW Industrielle Abwärme Leuna - Leipzig“ vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.
 
Gemarkung Flur Flurstück
Kulkwitz   52, 54, 56, 57/1, 58/1, 74/4, 74/6, 74/15, 78a, 78/5, 160, 161, 176, 177, 178, 189b, 189c, 189d, 189/2, 189/3, 190, 192c, 192d, 193, 225
Markranstädt   430/43, 1030/16, 1216, 1218/2, 1218/4, 1218/5, 1218c, 1218d, 1220b, 1221
Quesitz   72, 72/2, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 81a, 82, 82a, 83/1, 84, 85, 86, 87, 89, 90, 91, 93a, 93/1, 93/2, 93/3, 93/4, 93/5, 93/6, 93/7, 93/8, 93/24, 94, 95, 103, 270, 271/8, 271/10, 272/1, 273/1, 273/2, 273/4, 273/5, 273/7, 273/8, 274, ,275/1, 276, 277, 278, 279, 343, 344, 355, 356, 358, 359, 360, 361, 363/1, 365, 367, 368, 369, 370, 371, 372, 373, 374, 375, 376, 377, 378, 381/1, 381/2, 382/1, 383/1, 387, 388, 444, 445, 446, 447, 448, 449, 450, 451, 452d, 452c, 452b, 452a, 453, 454, 455, 456, 457, 458, 459, 460, 461, 462, 463, 464, 465a, 465b, 466, 467, 468a, 468b, 469, 470, 471, 472, 473, 474a, 474b, 475a, 476, 477/1, 477/2, 478a, 478b, 479a, 480/2, 480/3, 480/4, 480/8, 480/9, 481, 481a, 482/1, 483b, 483/1, 484/1, 485/1, 486/2, 490, 513/a, 514/2
Thronitz 3 2/153, 3/2, 3/3, 4/3, 4/4, 4/8, 4/9, 4/10, 4/11, 4/12, 4/13, 4/14, 5/1, 6, 7/1, 7/3, 7/4, 9/115, 10/1, 11/3, 11/4, 11/6, 11/7, 11/8, 11/9, 12/156, 12/157, 12/158, 12/159, 12/160, 13/127, 13/158, 13/160, 13/161, 14/129, 14/159, 14/160, 16/3, 16/6, 16/13, 16/14, 16/15, 16/16, 17/166, 18, 24/1, 42, 43, 44, 45, 46/210, 46/211, 46/212, 47/1, 48/143, 49, 50, 51, 52, 60/2, 71/5, 72, 73, 74/135, 82/47, 82/48, 82/49, 82/51, 82/52, 82/100, 82/101, 82/118, 82/119, 114