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2. Wahlgang zur Bürgermeisterwahl 2020

Im ersten Wahlgang zur Bürgermeisterwahl am 20.09.2020 hat kein Kandidat die notwendige Mehrheit von über 50 % erhalten. Aus diesem Grund ist ein zweiter Wahlgang am 11.10.2020 notwendig. Wahlberechtigt sind alle Bürger, die seit mindestens 3 Monaten in Markranstädt wohnhaft sind.

Die bereits vorliegenden Wahlbenachrichtigungen sind weiterhin gültig und zum nächsten Wahlgang mitzubringen. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzt, kann mit Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses an dem zweiten Wahlgang teilnehmen. Wer im ersten Wahlgang per Briefwahl gewählt hat, erhält automatisch die Briefwahlunterlagen von der Verwaltung zugeschickt.

Wer bisher nicht durch Briefwahl gewählt hat, dies aber zum nächsten Wahlgang tun möchte, kann bereits jetzt seine Unterlagen beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden dann nach öffentlicher Bekanntmachung der zum zweiten Wahlgang zugelassenen Kandidaten versandt.