Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2021/22
Wann ist mein Kind schulpflichtig?
Alle Kinder, die bis zum 30.06.2021 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01.07.2014 bis 30.06.2015), sind für die Schule durch die Eltern/Sorgeberechtigten persönlich anzumelden. Kinder, die bis zum 30.09.2021 das sechste Lebensjahr vollenden, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Wo ist mein Kind anzumelden?
Die Anmeldung muss in der für das Wohngebiet zuständigen Grundschule erfolgen. Das gilt auch, wenn das Kind eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen soll beziehungsweise eine öffentliche Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks.
Termine für die Schulanmeldung
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis der Sorgeberechtigten
- Bei alleinigem Sorgerecht legen Sie bitte eine Sorgerechtsbescheinigung oder eine Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht vor
- Bei geteiltem Sorgerecht müssen beide Elternteile persönlich die Anmeldung vornehmen. Sollte es der Fall sein, dass nur einer der Sorgeberechtigten die Schulanmeldung durchführen kann, ist es notwendig eine formlose Vollmacht und eine Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten zur Schulanmeldung mitzubringen.
- Achtung: Besonderheit bei der Anmeldung in der Grundschule Markranstädt: Zur Anmeldung kommt bitte nur ein Elternteil mit allen vollständigen Unterlagen sowie dem ausgefüllten Anmeldeformular, das von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben ist.
- Entwicklungsdokumentation Ihres Kindes (falls vorhanden)