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Aufruf zur Mitarbeit als sachkundige/r Einwohner/in im Klimabeirat als beratendes Gremium des Stadtrates

In seiner Sitzung am 01.02.2024 beschloss der Stadtrat mit Beschluss-Nr. 2024/BV/693 die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Markranstädt. Darin wurde in § 12 a eine Regelung zur Bildung eines Klimabeirates aufgenommen.
Der Klimabeirat berät den Stadtrat und die Stadtverwaltung bei der Umsetzung der städtischen Klimaschutzziele und der damit verbundenen Querschnittsaufgaben (§ 12 a Abs. 1). Er setzt sich aus vier Stadträten und vier sachkundigen Bürgern zusammen. Stellvertreter können benannt werden (§ 12 a Abs. 2).
Im Rahmen der neuen Legislaturperiode des Stadtrates soll nun die Arbeit des Klimabeirates beginnen. Zum einen müssen dafür vier Stadtratsmitglieder und zum anderen vier sachkundige Einwohner vom Stadtrat bestellt werden.
Aus diesem Grund sucht die Stadtverwaltung sachkundige Einwohner, die gerne ihr vorhandenes Fachwissen, ihren Sachverstand und ihr Erfahrungspotential auf diesem Gebiet in die Gremienarbeit der Stadt Markranstädt einbringen möchten. Nicht erforderlich ist eine besondere Sachkunde (eine Bestellung zum Sachverständigen ist nicht gefordert).
Die Bestellung der vier sachkundigen Einwohner erfolgt dann durch Wahl nach § 39 Abs. 7 SächsGemO oder vereinfacht durch Einigung in einer der kommenden Stadtratssitzungen.
Sobald die personelle Besetzung der Mitglieder des Klimabeirates erfolgt ist, müssen noch die Handlungsgrundlagen für die Arbeit des Klimabeirates aufgestellt werden.

Dazu gehören u. a.:
- Festlegen des konkreten Kompetenzbereiches,
- Aufgaben des Klimabeirates,
- Arbeitsweise des Klimabeirates,
- Ziele des Klimabeirates.

Dieses ,,Regelwerk" muss abschließend von den Mitgliedern des Stadtrates beschlossen werden.
Sodann kann die Arbeit des Klimabeirates „richtig" aufgenommen werden.
Wenn Sie sich als Markranstädterin/Markranstädter angesprochen fühlen und ehrenamtlich im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Klimabeirat mitwirken möchten, dann bewerben Sie sich gerne bis zum 06.11.2024 schriftlich mit Ihrer Motivation für dieses Ehrenamt und einem kurzen Lebenslauf bei der Stadt Markranstädt, Hauptamt, Markt 1, 04420 Markranstädt oder per E-Mail unter hauptamt@markranstaedt.de.
Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Markranstädt (Entschädigungssatzung) gezahlt.
Für Fragen steht Ihnen Frau Poser, Tel. 034205 61-162, E-Mail hauptamt@markranstaedt.de gerne zur Verfügung.


Nadine Stitterich

Bürgermeisterin