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Bebauungsplan „Zum Prinzgärtchen Räpitz“ Markranstädt – Einleitung des Bauleitplanverfahrens

Der Stadtrat der Stadt Markranstädt hat in seiner Sitzung am 06.06.2019 die Einleitung eines Satzungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplans „Zum Prinzgärtchen Räpitz“ Markranstädt beschlossen.
 

Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit ortsüblich und öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Flächen der ehemaligen LPG-Anlagen östlich der Ortslage Räpitz sowie östlich der Schkeitbarer Straße. Mit dem eingeleiteten Bauleitplanverfahren soll das Planungsrecht für die Zulässigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Photovoltaik-Anlagen auf den Hallendächern sowie von einer gering frequentierten gewerblichen Unterstellmöglichkeit in den Bestandshallen geschaffen werden.

 

Der Verfahrensschritt zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen wird rechtzeitig im Amtsblatt der Stadt Markranstädt bekannt gegeben.