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Der Freistaat informiert über weitere Änderungen in Bezug auf die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronaviruses

Ab 4. Mai 2020 dürfen Sportvereine Außensportanlagen unter Auflagen wieder nutzen. Die Mitglieder der Staatsregierung haben sich in ihrer Kabinettssitzung vom 30. April 2020 darauf verständigt.

Weiterhin hat die Sächsische Staatsregierung am 30. April 2020 weitere Lockerungen bestehender Coronabeschränkungen und die Öffnung von Einrichtungen beschlossen. Grundlage sind Abstimmungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin. Die Lockerungen setzen die Einhaltung hygienischer Auflagen voraus. Zur Vermeidung von Ansteckungen bleiben die bestehenden Kontaktbeschränkungen im Wesentlichen gültig. Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, auch für Arbeitsstätten. 

Auch Betreuungsangebote in der Kindertagespflege sind ab dem 4. Mai 2020 wieder möglich. Außerdem können die Schülerinnen und Schüler aller Vorabschlussklassen der Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen ab dem 6. Mai 2020 wieder ihre Schulen besuchen. Ebenfalls geöffnet werden die vierten Klassen an Grund- und Förderschulen. Das sieht die neue Allgemeinverfügung vor, die das Kabinett am 30. April 2020 beschlossen hat.

Weitere Informationen erhalten Sie auf: www.coronavirus.sachsen.de