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Die Stadt Markranstädt informiert: Umgang mit möglichen Windkraftanlagenprojekten – Flächenpooling als Handlungsinstrument zur fairen Beteiligung von Flächeneigentümern

Für den Ausbau erneuerbarer Energiequellen müssen übergeordnete Vorgaben, Rahmenbedingungen und Handlungsaufträge des Bundes und des Freistaates Sachsen zu Energie und Klimapolitik umgesetzt werden. Die aktuellen politischen Gesetzmäßigkeiten wie bspw. das Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) werfen derzeit viele offene Fragen auf. Die übergeordnete Regionalplanung plant die Ausweisung neuer Flächen für Windenergiegebiete, Projektierer suchen Flächen bei Kommunen oder privaten Eigentümern, etc.
 
Mit dem am 07. Juli 2022 vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus der Windenergieanlagen an Land“ (Wind-an-Land-Gesetz WaLG) werden für jedes Bundesland Flächenanteile vorgegeben, die innerhalb bestimmter Fristen bereitgestellt werden müssen. Für den Freistaat Sachsen bedeutet das, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 2,0% der Landesfläche zur Verfügung zu stellen. Um das 2-Prozent-Flächenziel einzuhalten, prüft der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachen aktuell neue Potentialflächen für Windenergie. Dieses Verfahren dauert jedoch deutlich länger, entsprechend geeignete Flächen übergeordnet rechtskräftig zu sichern und auszuweisen.
 
Daher bestimmt insbesondere die Frage der Eigentumsverhältnisse den weiteren Verlauf von möglichen Windkraftanlagenprojekten.
 
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Einzugsgebiet der Stadt Markranstädt befinden sich überwiegend in Privateigentum. Konflikte ergeben sich hierbei meist durch die im Vorfeld erfolgte privatrechtliche Sicherung geeigneter Flächen durch die Projektentwickler.  Haben sich im Ergebnis mehrere Projektentwickler unterschiedlicher Betreiber jeweils rentable Flächen in einem möglichen Eignungsgebiet für Windenergie gesichert, können diese voneinander unabhängig Anlagen planen und errichten. Der kommunale Gestaltungsspielraum im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung ist eher gering. Aufgrund individueller Verhandlungen mit den einzelnen Flächeneigentümern werden ehrgeizig geplante Projekte wie Bürgerwindparks sowie eine finanzielle Beteiligung der Kommune unmöglich sein.
 
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Kommune die Privateigentümer dahingehend unterstützt. Daher wird empfohlen, unabhängig davon, ob die Anlage selbst betrieben oder an einen externen Betreiber verpachtet werden soll, einen Flächenpool zu gründen, um von der Windenergie gemeinschaftlich zu profitieren. Im Flächenpooling lässt sich die Anzahl der Anlagen konkret und optimal planen, da eine Verteilung ohne Rücksicht auf bestehende Grundstücksgrenzen erfolgen kann. Über einen gemeinsam unterzeichneten Flächenpoolvertrag werden alle Flächeneigentümer in dem ganzen Projektgebiet finanziell beteiligt und der Nachbarschaftsfrieden ist gesichert. Gesamtheitlich ist das Flächenpooling ein wichtiges Instrument, um eine optimale, im Verhältnis zu berücksichtigenden Schutzgütern wie Natur und Landschaft stehende Planung, umzusetzen sowie den Interessen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.
 
Die Stadt Markranstädt wird unterstützt durch die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH, Dresden (www.saena.de).
 
Weiterführende Informationen zum Thema Flächenpooling werden durch die SAENA GmbH am 06. Juni 2024 in der 47. Stadtratssitzung im Ratssaal des Technischen Rathauses erfolgen.