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Digitales Lichtbild

Wichtiger Hinweis zum biometrischen Lichtbild / Neuerungen ab 1. Mai 2025

Ab dem 01.Mai 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verwendet werden. Eine Verwendung von Lichtbildern in Papierform ist somit nicht mehr zulässig. 

 

Das Lichtbild kann entweder bei einer zertifizierten Fotografin / einem Fotografen erstellt werden oder direkt in der Personalausweisbehörde.
Kosten bei Erstellung in der Behörde: 6,00 Euro.

 

Ihr

BürgerService