Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Markranstädt
Öffentliche Auslegung und Beteiligung
Aktuell liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans vor und kann öffentlich eingesehen und eine Stellungnahme dazu abgegeben werden.
Bis zum 20.05.2024 kann dieser im Internet unter www.markranstaedt.de sowie auf dem zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/markranstaedt/beteiligung/themen
im PDF-Format abgerufen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Unterlagen im gleichen Zeitraum zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können Stellungsnahmen dazu vorgebracht werden:
Im Rathaus, Haus II Markt 11, Zimmer 201 während der folgenden Dienststunden sowie nach Vereinbarung:
Montag/ Mittwoch/ Donnerstag | 8.30 bis 11.30 und 13.00 bis 16.30 Uhr
Dienstag | 8.30 bis 11.30 und 13.00 bis 17.30 Uhr
Freitag | 8.30 bis 11.30 Uhr
Das Betrachtungsgebiet des Lärmaktionsplans umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Markranstädt. Ziel der Fortschreibung ist es, die durch den Verkehr hervorgerufene Lärmsituation nach 2018 erneut zu bewerten sowie gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung von Umgebungslärm zu identifizieren. Der Fokus liegt dabei auf den Hauptverkehrsstraßen mit Belastungen von über drei Millionen Fahrzeugen im Jahr.
In den vergangenen Monaten wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes im Zusammenwirken der Stadtverwaltung und dem Ingenieurbüro IVAS aus Dresden erarbeitet. Dabei wurden auch die Hinweise aus der frühzeitigen Mitwirkungsstufe (Befragung) einbezogen. Im nunmehr vorliegenden Planentwurf wird die Lärmsituation und Betroffenheit in der Stadt Markranstädt analysiert und Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastungen detailliert beschrieben und begründet.
10.05.2024