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Grundsteuer 2025: Das sollten Sie wissen!

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es neue gesetzliche Regelungen zur Grundsteuer. Deshalb müssen Sie ab diesem Datum keine Zahlungen mehr leisten, bis Sie einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben.
 
Das ist jetzt wichtig:
  • Daueraufträge: Falls Sie einen Dauerauftrag zur Zahlung der Grundsteuer eingerichtet haben, stornieren Sie diesen bitte.
  • SEPA-Lastschriftmandat: Wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts tun. Wir ziehen die Grundsteuer erst wieder ein, nachdem der neue Bescheid versandt wurde.
Der neue Grundsteuerbescheid wird automatisch nach dem 1. Januar 2025 an Sie verschickt. Bis dahin sind keine Zahlungen fällig. Bitte warten Sie den neuen Bescheid ab, bevor Sie Zahlungen vornehmen.