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Impfung gegen das Coronavirus

Derzeit erreichen uns vielfältige Nachfragen zum Thema Impfung gegen das Coronavirus. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Veröffentlichung des Landkreises vom 06. Januar 2021.
 
Impfzentren gehen am Montag in Betrieb (Stand 06.01.2021)
vom 06.01.2021 (2021/010)

Das Sächsische Sozialministerium informiert

 

Nachdem seit dem 27. Dezember die mobilen Impfteams in den sächsischen Pflegeheimen unterwegs sind, werden am 11. Januar 2021 auch die Impfzentren in den 13 Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten ihren Betrieb aufnehmen. Zunächst werden dort Angehörige prioritär zu impfender Berufsgruppen (z.B. ambulante Pflegedienste, Rettungsdiensten etc.) mittels Gruppenterminen geimpft.

Am kommenden Montag soll dann auch die Terminbuchung für individuelle Impftermine online starten. In Kürze wird auch eine Hotline für Terminbuchungen geschaltet. Eine Impfung im Impfzentrum wird nur mit Termin möglich sein. ->Details sollen in Kürze folgen<- Impftermine können dann vorerst nur für Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 gebucht werden. In diese Gruppe fallen in Sachsen etwa 457.000 Menschen.

Im Fokus stehen zunächst über 80-Jährige, die einen Termin im Impfzentrum wahrnehmen können. Staatsministerin Köpping: "Hier appelliere ich auch an die Solidarität und Unterstützung durch Angehörige, wenn es um die Terminvereinbarung und Anfahrt zum Impfzentrum geht." Auch für wenig mobile über 80-Jährige, die nicht in ein Impfzentrum kommen können, wird es eine Lösung geben. Jeder, der sich impfen lassen möchte, wird ein Angebot erhalten.

Höchste Priorität bei der Corona-Schutz-Impfung haben laut Impfverordnung des Bundes:
• über 80-Jährige
• Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
• Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
• Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten und
• Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin).

Die Impfzentren sollen täglich zehn Stunden geöffnet sein, am Wochenende acht Stunden. Ein Impfzentrum ist mit mindestens zwei Impfstrecken ausgestattet. Die größten Objekte können aber auf bis zu zehn solcher Strecken erweitert werden. Pro Tag können so sachsenweit bis zu 13.000 Bürgerinnen und Bürger geimpft werden. Nach derzeitiger Kalkulation werden jedem Impfzentrum je nach Bevölkerungsanteil des Landkreises zunächst 50 bis 230 Impfdosen pro Tag zugeteilt. Trifft mehr Impfstoff ein, kann dieser jederzeit in das System eingespeist werden.Weitere ortsnahe Filialen der Impfzentren sollen in Absprache mit den Landkreisen eingerichtet werden, sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht. Derzeit ist dies noch nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Das DKR Sachsen ist für den Betrieb der Impfzentren zuständig. Weitere Informationen finden Sie https://drksachsen.de/impfzentren.html

Der Freistaat hat bislang 68 250 Impfdosen für 34 125 Personen geliefert bekommen. Für die nötige zweite Impfung werden 50 Prozent des gelieferten Impfstoffes zurückgelegt. Über die Hälfte der Impfdosen (38 025 Dosen) wurden an die Krankenhäuser ausgeliefert, die in eigener Verantwortung ihr Personal impfen. Dies entspricht der priorisierten Zahl der Klinik-Beschäftigten von 19 000 Personen. Dort ist die Lage besonders dramatisch. Der Rest steht mobilen Impfteams für die Pflegeeinrichtungen sowie ab Montag den Impfzentren zur Verfügung. Für den Januar sind für den Freistaat insgesamt 102 375 Impfdosen für 51 187 Personen durch den Bund angekündigt.

Hintergrund:
Das Sozialministerium hat das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) mit der Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der Corona-Impfzentren beauftragt. Gemeinsam mit dem Landeskommando der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk hat das DRK einen Arbeitsstab eingerichtet, der auf Ebene der Landkreise durch lokale Einsatzstäbe ergänzt wird. Einbezogen sind zudem die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter Unfallhilfe und die Malteser sowie die kommunale Ebene. Für das ärztliche Personal ist die Kassenärztliche Vereinigung (KVS) zuständig.

Meldung des SMS medienservice.sachsen.de