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Informationen aus dem Stadtrat

Die Beschlüsse aus der 45. Sitzung des Stadtrats am 8. April 2024

Betreff: Bebauungsplan Gewerbegebiet "Am Schrägweg" Großlehna - 1. Änderung Einleitung eines förmlichen Satzungsverfahrens gemäß § 2 BauGB
Beschluss: Der Stadtrat beschließt: 1. Das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Schrägweg“ Großlehna wird für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich eingeleitet. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. 3. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Schrägweg“ Großlehna entstehen für das eingeleitete Bauleitplanverfahren Kosten, die durch die Stadt Markranstädt
zu tragen sind.
Beschluss-Nr: 2024/BV/707
 
Betreff: Festlegung einer Veränderungssperre im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Am Schrägweg" Großlehna nach § 14 BauGB
Beschluss: Der Stadtrat beschließt: Für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Schrägweg“ Großlehna wird die Satzung über die Festlegung einer Veränderungssperre gemäß §§ 14 ff. BauGB beschlossen.
Beschluss-Nr: 2024/BV/708
 
 
Betreff: Fortschreibung Lärmaktionsplan (LAP) - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Beschluss: Der Stadtrat beschließt: 1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Markranstädt wird in der vorliegenden Fassung mit dem Planstand 11.03.2024 gebilligt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, der betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme in Anlehnung an § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu geben.
Beschluss-Nr: 2024/BV/712
 
Betreff: Anpassung der Verwaltervergütung für das Hallenmanagement der Stadt Markranstädt ab 01.01.2024
Beschluss: Der Stadtrat beschließt: 1. Die Vergütung der Markranstädter Bau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH (MBWV) für die Verwaltung der Sporthallen im Kerngebiet der Stadt Markranstädt wird ab 01.01.2024 um 10 Prozent in Höhe von 19.400 EUR (inklusive Umsatzsteuer) pro Jahr erhöht. 2. Die Mehrkosten in Höhe von 19.400 EUR, die im Haushaltsjahr 2024 entstehen, werden aus einer Entnahme der Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis finanziert. 3. Die Bürgermeisterin wird bevollmächtigt den bestehenden Vertrag zur Hallenverwaltung zwischen der Stadt Markranstädt und der MBWV per 01.01.2024 entsprechend anzupassen.
Beschluss-Nr: 2024/BV/717