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Informationen aus dem Stadtrat: Kurz, prägnant und verständlich

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Markranstädt,

an die Form der Bekanntmachung von Beschlüssen kommunaler Gremien hat der Gesetzgeber nicht ohne Grund hohe Anforderungen gestellt. Daher sind sie so formuliert, dass sie juristisch einwandfreie Aussagen treffen und nicht wegen möglicher Auslegungsfragen rechtlich angefochten werden können.

Für viele Bürgerinnen und Bürger sind diese Formulierungen, Verweise auf Gesetzblätter, Registernummern oder Fachbegriffe mitunter jedoch schwer zu verstehen und lassen oft nicht oder nur schwer den eigentlichen Inhalt erkennen.

Deshalb habe ich mich entschlossen, Sie an dieser Stelle ab sofort regelmäßig nach jeder Stadtratssitzung über die Inhalte der gefassten Beschlüsse zu informieren. Kurz, prägnant und in wenigen Sätzen, aber in einer Sprache, die wir alle verstehen. Ein Baum soll hier ein Baum sein, kein raumübergreifendes Stadtgrün und wenn man schon die Nummer eines Flurstücks nennt, dann darf man zumindest auch wissen, wo es sich befindet.

Aus oben angeführten rechtlichen Gründen muss ich Sie allerdings ausdrücklich darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten, vereinfachten Informationen wirklich nur rein informativen Charakter haben und juristisch nicht verbindlich sind. Ich möchte lediglich erreichen, dass Sie auch nachvollziehen können, was wir als Ihre gewählten Volksvertreter beschließen und die Arbeit sowohl im Rathaus als auch im Stadtrat damit etwas transparenter gestalten.

Wenn Sie Hinweise, Anregungen oder Kritiken haben oder Ideen, wie diese Informationen noch besser aufbereitet oder transportiert werden können, lassen Sie es mich bitte wissen. Sie können mich bei einer der Bürgermeistersprechstunden persönlich ansprechen, in meinem Büro anrufen oder eine E-Mail an post@markranstädt.de senden. Ich freue mich auf Ihre Anregungen.

Ihre Nadine Stitterich

 

Informationen aus der 15. Sitzung des Stadtrates

Die 15. Sitzung des Markranstädter Stadtrates wurde am 15. April 2021 pünktlich um 18:30 Uhr im KuK eröffnet. Von den 22 Stadträten waren zunächst 18 anwesend, womit die Beschlussfähigkeit gegeben war. Im Laufe der Sitzung wurden zwei Abgeordnete aus dem Stadtrat verabschiedet, womit sich die Beschlussfähigkeit auf 16 Stadträte plus Bürgermeisterin reduzierte. Im Verlauf der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschlussvorlagen 2021/BV/213 und 2021/BV/214

Ablehnung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach § 18 Sächsische Gemeindeordnung

Die Stadträte Bianca und Ralf Juhnke stellten den Antrag auf Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat. Sie begründeten dies mit ihrem Austritt aus der Partei „Alternative für Deutschland“.

Die Beschlussvorlage wurde diskutiert und mehrheitlich angenommen.

Beschluss 2021/BV/200/2

Einmalige Mittelübertragung innerhalb des Ergebnishaushaltes vom Haushaltsjahr 2020 in das Haushaltsjahr 2021.

Es werden Mittel in Höhe von 61.408,50 Euro für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung der Freiwilligen Feuerwehr übertragen. Die Bestellung der Ausstattung erfolgte im Jahr 2020, die Lieferung war jedoch erst im Folgejahr möglich.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlagen 2021/BV/205/2, 2021/BV207/1 und 2021/BV/204/1

Bereitstellung finanzieller Mittel zur Digitalisierung des Schulwesens an der Grundschule Kulkwitz, der Oberschule und dem Gymnasium

Die Mittel werden zur Erschließung mit passiver Netzwerktechnik (LAN) und WLAN verwendet. Bereitgestellt werden die Gelder aus dem Förderprogramm des Freistaats Sachsen „DigitalPakt Schule“. Die Stadt Markranstädt erhält für jeden pädagogisch genutzten Raum 3.050 Euro für den LAN-Ausbau und 750 Euro pro Raum für den WLAN-Ausbau. Die Förderung erfolgt durch den Bund zu 90 % und durch das Land zu 10 %. Ein Eigenanteil der Stadt ist möglich.

Für die Grundschule Kulkwitz sind das 40.450 Euro von insgesamt 49.450 Euro.

Für die Oberschule sind das 31.050 Euro von insgesamt 81.050 Euro.

Für das Gymnasium sind das 117.050 Euro von insgesamt 167.050 Euro.

Die Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.

Beschluss 2021/BV/208/1

Grundschule Großlehna – Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Errichtung eines Neubaus zur Schaffung zweier Klassenzimmer in Modulbauweise

Die Stadt Markranstädt plant die Errichtung eines Neubaus mit zwei Klassenzimmern und einem Sanitärtrakt auf dem Gelände der Grundschule Großlehna. Ziel ist es, den wachsenden Anforderungen der pädagogischen Arbeit einer Grundschule als Ganztagschule gerecht zu werden und den qualitativ hochwertigen Standard dieser Grundschule aufrecht zu erhalten. Die Gesamtkosten betragen 608.000 Euro. Der bereits im Oktober 2020 angemeldete Bedarf zur Förderung in Höhe von rund 380.000 Euro wurde vom Landkreis positiv beschieden. Die Fertigstellung des Neubaus in Modulbauweise muss bis 31. Dezember 2021 erfolgen. Aufgrund des kurzen Realisierungszeitraums hat sich die Stadt Markranstädt für das modulare System entschieden.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Beschluss 2021/BV/199/2

Abschluss einer Absichtserklärung zur Schaffung der Voraussetzungen zur Herstellung des barrierefreien Ausbaus Bahnhof Markranstädt

In Gesprächen mit der DB Station & Service sowie dem Zweckverband Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) konnte man sich über eine 100-prozentige Förderung zum Bau eines Aufzuges verständigen. Offen ist noch der Punkt der Betriebskosten. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes aus dem Jahr 2016 werden derzeit von der DB keine Betriebskosten von neu errichteten Anlagen übernommen. Die Kosten in Höhe von rund 30.000 Euro pro Jahr sind von der Kommune zu tragen. Mit der Absichtserklärung erhält die Bürgermeisterin vom Stadtrat den Auftrag, die Finanzierung der Betriebskosten mit der DB Station & Service zu verhandeln.

Der Beschluss wurde nach Diskussion einstimmig gefasst.

Beschluss 2021/BV/210/1

Verkauf der Flurstücke 480/5, 6, 8 und 9 Gemarkung Quesitz an die Markranstädter Bau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH (MBWV mbH)

Die Flurstücke befinden sich an der Döhlener Straße im Ortsteil Quesitz und haben eine Größe von rund 650 bis 900 qm. Der Verkaufspreis liegt insgesamt bei 91.680 Euro (30 Euro/qm). Um die Grundstücke an bauwillige Personen verkaufen zu können, sind eine Abrundungssatzung zur Erlangung von Baurecht und umfängliche Erschließungsarbeiten notwendig. Die Kosten dafür trägt die MBWV. Diese finanziellen Aufwendungen führen zu einer Reduzierung des Verkaufspreises auf 30 Euro/qm.

Der Beschluss wurde nach Diskussion mehrheitlich gefasst.

Beschluss 2021/BV/198/1

Ausweisung Reitwege Pappelwald Markranstädt

Im Pappelwald soll für Reiter ein Weg ausgewiesen werden. Dazu ist ein Antrag beim Landkreis Leipzig zu stellen. Da dies kein Geschäft der laufenden Verwaltung ist, bedarf es dazu der Zustimmung des Stadtrates. Der geplante Weg wurde mit der Forstbehörde, einem örtlichen Reitverein und dem Revierförster abgestimmt. Nach Erteilung der Genehmigung erfolgt eine Beschilderung des Weges.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.