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Informationen aus dem Stadtrat vom 4. November 2021: Kurz, prägnant und verständlich

Die 21. Sitzung des Stadtrates in der laufenden Legislatur fand am 4. November 2021 im KuK statt. Die Beschlussfähigkeit des Gremiums war mit 19, später dann 20 anwesenden Abgeordneten plus Bürgermeisterin gegeben. Nach einem Informationsvortrag von Mitarbeitern des Staatsbetriebes Sachsenforst über unseren städtischen Pappelwald standen folgende Vorlagen zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung:

 

Antrag der Fraktion SPD - Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Schaffung der Stelle Klimaschutzmanager/in

Dieser Antrag war ursprünglich als Tagesordnungspunkt 19 geplant. Weil ein Beschluss aber Auswirkungen auf Tagesordnungspunkt 7 (Haushaltsplan) haben könnte, wurde er vorgezogen. Im Zuge der Diskussionen zog der Antragsteller die Vorlage allerdings zurück, sodass der Antrag nicht zur Beschlussfassung gelangte.

 

Beschlussvorlage 2021/BV/313

Beschluss der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2022 und 2023

Nachdem der Entwurf des Etats bereits in anderen Gremien und zuletzt in der 20. Sitzung des Stadtrates engagiert besprochen wurde, kam es auch im Rahmen der Beschlussfassung zu umfangreichen Diskussionen. Hier standen insbesondere Fragen der Personalplanung im Mittelpunkt, andererseits wurde aber auch anerkannt, dass es sich um einen ausgeglichenen und damit genehmigungsfähigen Haushalt handelt. Nach einer rund zweistündigen Debatte wurden die vorliegende Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit 18 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen mehrheitlich verabschiedet.

 

Beschlussvorlage 2021/BV/297

Festlegung der Nutzungsentgelte für Garagen- und Erholungsgrundstücke

Nachdem die Nutzungsentgelte für unbebaute und bebaute Grundstücke für Erholung und Freizeitgestaltung sowie Garagengrundstücke zuletzt im Jahr 2007 festgelegt wurden, machte sich nun eine Anpassung erforderlich. Der Beschlussvorlage lagen dazu zwei Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zugrunde, welche die Stadtverwaltung in Auftrag gegeben hatte. Ausgehend von den festgestellten Werten wird es als angemessen angesehen, die Pachten auf Grundlage der Gutachten an die Ortsüblichkeit der Stadt Markranstädt anzupassen. Es wurde im Rahmen der Diskussion auch darauf hingewiesen, dass sich die Pachten im Vergleich zu Leipzig lediglich auf 50 Prozent der Entgelte belaufen. Konkret bedeutet das: Für einen Einzelgaragenstellplatz erhöht sich die Pacht damit von 50 auf 115 Euro pro Jahr, für ein unbebautes Grundstück mit einer Fläche von 250 qm steigt die Pacht auf 100 Euro und für ein bebautes Grundstück mit einer Fläche von 500 qm steigt sie von 230 auf 330 Euro pro Jahr. Die Abgeordneten stimmten der Vorlage einstimmig zu.   

 

Beschlussvorlage 2021/BV/305

Deckung der Fehlbeträge aus der Betriebskostenabrechnung 2020 der Kitas

Im Zuge der Betriebskostenabrechnungen der Markranstädter Kindertageseinrichtungen wurde im Haushaltsjahr 2020 ein Fehlbetrag in Höhe von 93.564,48 Euro konstatiert. Die Gründe dafür waren sehr vielfältig und reichten von gestiegenen Personalkosten über erhöhte Aufwendungen im Rahmen der Corona-Pandemie bis hin zu außerplanmäßig erforderlichen Reparaturmaßnahmen. Weil der daraus resultierende Mehrbedarf nicht durch das zur Verfügung stehende Budget abgedeckt werden kann, wurde der Stadtrat gebeten, einer Deckung des Betrages durch Mittel nicht in Anspruch genommener Aufwendungen für Veranstaltungen und der Entnahme aus der Rücklage zuzustimmen. Die Abgeordneten votierten geschlossen für diesen Antrag.

 

Beschlussvorlage 2021/BV/306/1

Aufhebung der 7. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung von Kitas und zur Tagespflege

Bei diesem Punkt handelte es sich um einen rein formellen Akt. Weil die Betreuung der Kinder sowohl in den Einrichtungen als auch in der Tagespflege in Betreuungsverträgen geregelt wird, ist der Erlass einer kommunalen Satzung nicht erforderlich. Deshalb war die Aufhebung der 7. Änderung der Gebührensatzung geboten, was zudem einem Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes entspricht. Der Antrag wurde von den Stadträten einstimmig verabschiedet.

 

Beschlussvorlage 2021/BV/308

Bebauungsplanverfahren „Wohngebiet Wiesenweg“ sowie „Zum Prinzengärtchen“ in Räpitz

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung war ein Bürgerschreiben aus der Ortschaft Räpitz zu behandeln. Darin wurde das Unbehagen der Einwohner über die geplante Bebauung am Wiesenweg sowie auf dem ehemaligen LPG-Gelände „Zum Prinzengärtchen“ thematisiert. Insbesondere umweltbezogene Schutzgüter und die Dichte der Wohnbebauung standen im Mittelpunkt der Ausführungen. Die Stadtverwaltung hatte daraufhin den Beschluss beantragt, dass der Stadtrat dieses Bürgerschreiben von beiden Bebauungsplanverfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung behandeln möge. Die Abgeordneten stimmten dem Antrag bei einer Enthaltung mehrheitlich zu. 

 

Beschlussvorlage 2021/BV/314

Aufhebung des Beschlusses 2020/BV/123 zum Erwerb einer Finanzanlage

Da die ursprünglich offerierten Konditionen für eine Finanzanlage nach der Beschlussfassung im November 2020 durch das Geldinstitut nicht mehr angeboten wurden, bittet die Stadtverwaltung den Stadtrat, den Beschluss aufzuheben. Die Abgeordneten folgten dem Antrag einstimmig.

 

Beschlussvorlagen 2021/BV/315 und 220/BV/316

Erwerb einer Finanzanlage

Auch in diesem Punkten ging es um die Legitimation der Stadtverwaltung zum Erwerb von Finanzanlagen in Höhe von insgesamt 600.000 Euro, um dem Wirksamwerden von Negativzinsen zu entgegnen. Die Stadträte stimmten auch hier geschlossen für den Antrag.

 

Beschlussvorlage 2021/BV/311

Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Neubauvorhaben an der Grundschule Großlehna

Hier wurde den Abgeordneten zunächst die Situation detailliert erläutert. Wie aktuell in vielen anderen Bereichen der Baubranche ist auch bei diesem Projekt eine Preissteigerung zu konstatieren. Die Verwaltung hatte im Interesse einer Kostenminimierung zwei Varianten vorgeschlagen und im Antrag jene Variante empfohlen, die auf einen Verbindungsgang zwischen dem Bestandsgebäude und dem Neubau verzichtet. Damit war der Stadtrat aufgefordert, einer Bereitstellung von Mehrkosten in Höhe von 255.000 Euro zuzustimmen. Im Rahmen der Diskussion wurde der Antrag allerdings dahingehend geändert, dass dennoch ein massiver Verbindungsbau hergestellt werden soll, so dass sich die bereitzustellenden Eigenmittel der Stadt auf nunmehr 275.000 Euro belaufen. Der Beschluss wurde mit 17 Ja-Stimmen und vier Enthaltungen mehrheitlich gefasst.

 

Antrag der AfD-Fraktion

Jugendförderung im Haushaltsjahr 2021 an den SC Markranstädt

Die AfD-Fraktion forderte den Stadtrat in diesem Antrag auf, dem SC Markranstädt 5.400 Euro für die Jugendförderung im Haushaltsjahr 2021 auszuzahlen. Hintergrund ist ein Beschluss des Verwaltungsausschusses zur Bereitstellung von 9.100 Euro für die Reparatur des Bodens in der Sporthalle Großlehna, der bei der Nutzung des SC Markranstädt infolge der Verwendung eines Handball-Hallenharzes beschädigt wurde. Wegen der Schadenersatzforderungen gegenüber dem Verein sind Mittel für die Jugendförderung in Höhe von 5.400 Euro vorerst nicht ausgezahlt worden. Der Antrag wurde mit 5 Ja-, 12 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt. Dennoch einigte sich der Stadtrat im Zuge der Diskussion auf eine protokollarische Festlegung, wonach bis zum endgültigen Abschluss des Vorgangs 50 Prozent der Summe an den SC Markranstädt ausgezahlt werden.

 

Antrag der AfD-Fraktion

Weiterführung des Corona-Testzentrums in Markranstädt

Mit diesem Antrag forderte die AfD-Fraktion den Stadtrat auf, die Stadtverwaltung mit der Weiterführung bzw. Wiedereröffnung des Corona-Testzentrums zu beauftragen. Mit 7 Ja-Stimmen, vier Enthaltungen und 13 Gegenstimmen wurde der Antrag vom Stadtrat abgelehnt.

 

Antrag der CDU-Fraktion

Regelung zur Führung der Niederschriften sowie Aufwandsentschädigung für Protokollanten von Sitzungen der Ortschaftsräte

Der Antrag der CDU-Fraktion verfolgte die Zielstellung einer Regelung zur Fertigung der Niederschriften von Sitzungen der Ortschaftsräte. Demnach soll deren Erstellung durch einen Gemeindebediensteten, ein Mitglied des Ortschaftsrates oder einen ehrenamtlich bestellten Bürger erfolgen, die mit einer Aufwandsentschädigung von 25 Euro je Sitzung entgolten wird. Einer entsprechenden Anpassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit stimmten 11 Abgeordnete zu, drei enthielten sich der Stimme und 7 stimmten dagegen. Der Antrag wurde damit angenommen.

 

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Durchführung eines Bürgerentscheids zum Stadtbad Markranstädt

In Anbetracht der Planungssituation sowie der Tragweite für die Stadtentwicklung beantragte die Fraktion DIE LINKE die Durchführung eines Bürgerentscheids mit der Frage „Sind Sie dafür, dass durch die Stadt Markranstädt auf dem Gelände des bisherigen Stadtbades ein funktionsfähiges und genehmigungsfähiges Freibad wiederhergestellt wird?“. Dazu sollte der Stadtrat beschließen, die Bürgermeisterin zu beauftragen, die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, damit der Bürgerentscheid zeitnah durchgeführt werden kann. Mit 10 Ja- und 9 Gegenstimmen sowie zwei Enthaltungen verfehlte der Antrag die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit.