Informationen aus dem Statdtrat
Kurz, prägnant und verständlich
Mit 20 Beschlussvorlagen erschien die Tagesordnung zunächst recht umfangreich. Weil sie inhaltlich nahezu identisch waren, konnten jedoch einmal acht und einmal vier Vorlagen zu je einem Beschluss zusammengefasst werden, zudem wurde ein Antrag zurückgestellt. Somit hatten sich die Stadträte mit neun Entscheidungen zu befassen.
Beschlussvorlage 2022/BV/514
Wahl der/des hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Markranstädt
Im Zuge der Ausschreibung dieser Stelle sind im Rathaus zehn Bewerbungen eingegangen. Mit den Bewerbern wurden von einem Auswahlgremium Vorstellungsgespräche geführt, in deren Folge letztendlich drei Kandidatinnen zur Wahl standen. Im ersten Wahldurchgang votierte eine Mehrheit von 13 Abgeordneten für die Kandidatin Heike Helbig. Gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung gilt als gewählt, wer die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereint und das Einvernehmen der Bürgermeisterin erhält. Da dieses Einvernehmen nicht erteilt wurde, war ein zweiter Wahlgang erforderlich, in dessen Zuge ein Kandidat auch ohne dieses Einvernehmen als gewählt gilt, wenn er eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten erhält. Das war allerdings nicht der Fall, sodass am Ende keine neue Beigeordnete gewählt wurde. Die Bürgermeisterin wird sich mit dem Ältestenrat über den weiteren Fortgang des Verfahrens beraten.
Beschlussvorlage 2022/BV/505
Ausbau des Glasfasernetzes in Markranstädt
Das Leitungsnetz für Telekommunikation weist in Markranstädt noch immer erhebliche Lücken auf. Um diese zu schließen, fand im Oktober ein Gespräch zwischen Stadtverwaltung und enviaTel statt. Das Unternehmen unterbreitete dabei das Angebot, im gesamten Stadtgebiet sowie den Ortschaften ein Glasfasernetz zu errichten und jeden Haushalt einen Glasfaseranschluss bereitzustellen. Allerdings kann dieses Vorhaben nur realisiert werden, wenn mindestens 35 Prozent der Haushalte mit enviaTel einen Vorvertrag für einen Internetanschluss abschließen. Da der Stadtrat diesem Angebot zustimmte, wird enviaTel in den kommenden rund vier Monaten durch Nachfrage bei potenziellen Nutzern die Grundlagen für die Ausbauentscheidung ermitteln. Ist der entsprechende Bedarf gegeben, soll die Umsetzung der Maßnahme innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren erfolgen.
Beschlussvorlage 2022/BV/513
Deckung der Fehlbeträge aus der Betriebskostenabrechnung der Kitas
In diesem Jahr haben alle Träger von Kindertagesstätten enorme finanzielle Defizite im Bereich der Betriebskosten angezeigt. Insgesamt handelt es sich um eine Summe von 805.000 Euro. Da drei Kita-Träger mit den Forderungen nicht in Vorleistung gehen können, bat die Stadtverwaltung den Stadtrat um Zustimmung, 640.000 Euro davon freizugeben. Die Abgeordneten folgten dem Antrag bei einer Stimmenenthaltung.
Beschlussvorlage 2022/BV/506
Erhöhung der Elternbeiträge für die Kita-Betreuung ab 01. 01. 2023
Die aktuell erhobenen Elternbeiträge in Markranstädt sind seit 2018 konstant und beruhen auf den abgerechneten Betriebskosten des Jahres 2016. Allein bis zum Ende des Jahres 2021 sind die Kosten im Bereich der Krippe um 48,4 Prozent, im Kindergarten um 29,3 Prozent und im Hort um 20,9 Prozent gestiegen. Weitere Steigerungen sind durch Tarifabschlüsse und die Verkürzung der Arbeitszeiten des Betreuungspersonals bereits abzusehen. Bei unveränderten Elternbeiträgen droht der Stadt Markranstädt eine zusätzliche Finanzlast in Höhe von rund einer Million Euro. Um das abzufedern, hat die Stadtverwaltung deshalb einen Vorschlag zur moderaten Anhebung der Elternbeiträge ausgearbeitet. Der Stadtrat stimmte diesem Antrag bei neun Gegenstimmen und einer Enthaltung mit knapper Mehrheit zu.
Beschlussvorlage 2022/BV/509
Einführung einer Dienstleistungspauschale in Kitas ab 01. 01. 2023
Ebenfalls mit knapper Mehrheit wurde der Einführung einer Dienstleistungspauschale in den Kitas zugestimmt. Das Sächsische Rechnungsprüfungsamt hatte zuvor beanstandet, dass die Aufwendungen für die Essensversorgung (Personal, Wirtschaftsbedarf, Reinigung, Energie) bisher als Kosten hauswirtschaftlicher Dienstleistungen und damit als Betriebskosten berechnet wurden. Das steht im Widerspruch zum Sächsischen Kita-Gesetz, in dem es ausdrücklich heißt, dass diese Kosten von den Erziehungsberechtigten zu tragen sind. Recherchen der Stadtverwaltung ergaben, dass die daraus resultierende Dienstleistungspauschale in anderen Kommunen bereits seit Jahren üblich ist. Der Stadtrat stimmte deshalb der Einführung einer solchen Pauschale zu. Sie beläuft sich auf 0,95 Euro pro Betreuungstag, was eine Mehrbelastung von rund 19 Euro pro Monat ergibt.
Beschlussvorlage 2022/BV/510
Neufassung der Parkgebührenverordnung
Weil ab 1. Januar 2023 auch Kommunen im Rahmen der unternehmerischen Eigenschaft zur Erhebung der Umsatzsteuer verpflichtet sind, wirkt sich das auf die Parkgebühren aus, die damit auf dem Parkplatz am Markt 8/9 (hinter dem Volkshaus) um 19 Prozent steigen. Auch zusätzliche Kosten mussten berücksichtigt werden, weil in Markranstädt kein Bargeld mehr von den Banken entgegengenommen wird und deshalb ein Geldtransportunternehmen mit der Leerung sowie Bestückung der Automaten beauftragt werden muss. Der Stadtrat stimmte der Neufassung der Verordnung einstimmig zu.
Beschlussvorlage 2022/BV/511
Neufassung der Parkgebührenverordnung für die Parkplätze am Kulkwitzer See
Aus den gleichen Gründen wie im vorherigen Beschluss mussten auch die Gebühren für die beiden kommunalen Parkplätze am Kulkwitzer See angepasst werden. Dieser Beschluss wurde ebenfalls einstimmig gefasst. Die ab 1. Januar geltenden Verordnungen können bei Inkrafttreten auf der Internetseite der Stadt unter dem Menüpunkt „Satzungen“ eingesehen werden.
Beschlussvorlagen 2022/BV/495 bis 500 sowie 507 und 508
Widmung von Straßen und Verkehrsanlagen
Diese acht Beschlussvorlagen wurden wegen ihrer gleichlautenden Gründe im Block behandelt und somit durch einen Beschluss einstimmig verabschiedet. Gegenstand der Anträge sind Straßen und Verkehrsanlagen, die inzwischen fertiggestellt und abgenommen wurden, sich aber noch im Eigentum der jeweiligen Erschließungsträger befinden. Im Zuge der Übergabe an die Stadt sind entsprechende Widmungen vorzunehmen, damit die Rechtsverhältnisse konkret und nachvollziehbar dargestellt werden können. Die Widmungen betreffen die Carolastraße, die Verkehrsanlage „Am Wasserturm“, Teilflächen des Nobelringes, die Faradaystraße, die Ortsstraße „An den Lachen“, den Rad- und Gehweg „An den Lachen“ sowie die Fußgängerunterführung am Markranstädter Bahnhof und den Gemeindeweg in Großlehna.
Beschlussvorlagen 2022/BV/501bis 504
Aufnahme von Wegen und Verkehrsanlagen in das Straßenbestandsverzeichnis
Auch in diesem Fall konnten vier Beschlussvorlagen mit einer Abstimmung verabschiedet werden. Gegenstand waren der Feldweg zwischen der Schkeuditzer Straße und dem Radweg nach Großlehna, der Weg „Zum Sportplatz“ in Großlehna, der Gehweg zwischen der LütznerStraße und dem Schwarzen Weg in Markranstädt und der Geh- und Radweg „Kirchweg“ zwischen Quesitz und Döhlen. Diese Wege waren de facto auch bisher schon öffentlich gewidmet, allerdings würden sie diesen Status verlieren, wenn sie nicht in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Markranstädt aufgenommen werden. Der Stadtrat hat mit seinem einstimmig gefassten Beschluss die Voraussetzungen dafür geschaffen.
22.11.2022