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Informationen aus der 26. Stadtratssitzung vom 5. Mai 2022: Kurz, prägnant und verständlich

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Markranstädt,

die 26. Sitzung des Stadtrates hatte mit zwei Beschlussvorlagen zum geplanten Forschungs- und Konsultationszentrum für Protonentherapie ein recht bedeutendes Schwergewicht im Programm. Im Zuge der Beschlussfassung war es leider erforderlich, einen Teil der Debatte nichtöffentlich zu führen, weshalb die Gäste den Saal für 22 Minuten verlassen mussten. Das war sicherlich keine angenehme Situation für die anwesenden Besucher und ich bedaure sehr, dass sich dieser Vorgang nicht anders lösen ließ. Wie Sie anhand der folgenden Ausführungen nachvollziehen können, war diese Debatte und deren Ergebnis für den Vorgang allerdings wichtig. Darüber hinaus standen neun weitere Beschlüsse auf der Tagesordnung, über die ich Sie wie folgt informieren möchte:

Beschlussvorlage 2022/BV/392/1

Billigungs- und Auslegungsbeschluss „Wohngebiet Glausauer Weg“ in Großlehna

In diesem Punkt hatte der Stadtrat bereits in seiner April-Sitzung dem Entwurf zum Bebauungsplan zugestimmt. Nunmehr sollte die Stadtverwaltung beauftragt werden, dass dieser Entwurf ausgelegt wird, um sowohl der Öffentlichkeit als auch Behörden und Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Die Abgeordneten stimmten bei einer Enthaltung zu, allerdings unter Berücksichtigung einer Ergänzung. Demnach wurde festgelegt, dass für die Größe der Baugrundstücke eine Mindestfläche von 600 Quadratmetern gilt.

 

Beschlussvorlage 2022/BV/393

Verkauf eines Flurstücks in Albersdorf

Einstimmig beschloss der Stadtrat den Verkauf eines 687 Quadratmeter großen Grundstücks, Flurstück 22/1, in der Gemarkung Albersdorf zum Preis von 61.830 Euro.

 

Beschlussvorlage 2022/BV/395/1

Aufhebung zweier Beschlüsse über Grundstücksverkäufe

Bereits im Jahr 2017 wurden im Gewerbegebiet Ranstädter Mark zwei Flurstücke mit einer Gesamtgröße von 5.000 Quadratmetern zum Kaufpreis von 157.500 Euro an eine Familie verkauft, die darauf einen Autohandel mit Kfz-Werkstatt errichten wollte. Da die mit dem Verkauf eingegangene Bauverpflichtung des Käufers nicht eingehalten wurde, hat die Stadt Markranstädt die Ausübung ihres Rückkaufrechtes erklärt. Weil die Käufer an der Rückabwicklung nicht mitwirkten, hat die Stadt ihr Recht auf gerichtlichem Wege geltend machen müssen. Im Urteil des Landgerichtes Leipzig vom 15. Dezember 2021 wurden die Käufer außerdem verpflichtet, das Grundstück von dort inzwischen abgelagertem Bauschutt zu räumen. Mit seinem einstimmigen Votum beschloss der Stadtrat die Rückabwicklung des Verkaufs und beauftragte die Bürgermeisterin, alle dafür erforderlichen Schritte einzuleiten. Die Rückzahlung des Kaufpreises an den ursprünglichen Käufer erfolgt erst nach vollumfänglicher Räumung des Grundstückes.

 

Beschlussvorlagen 2022/BV/398/1 und 2022/BV/343/2

Errichtung eines Forschungs- und Konsultationszentrums für Protonentherapie

Mit diesem Vorhaben beschäftigten sich die Stadträte nicht zum ersten Mal. Seit 2016 sind hierzu bereits elf Beschlüsse gefasst worden. Dass ein solch ambitioniertes Vorhaben – inzwischen beläuft sich das Investitionsvolumen auf rund 301 Millionen Euro – eine lange Vorbereitungs- und Planungszeit benötigt, ist unstrittig. Inzwischen sind allerdings wichtige Fristen verstrichen, ohne dass zumindest auch nur der Grundstücksverkauf vollzogen werden konnte. Zu neuen respektive anderen Investoren kamen seitens des Projektentwicklers auch immer neue Argumente, mit denen der Zeitverzug begründet wurde. Das führte innerhalb der Stadtverwaltung zu Zweifeln an der Realisierbarkeit des Vorhabens, weshalb dem Stadtrat der Vorschlag unterbreitet wurde, die Beschlüsse zum noch nicht vollzogenen Verkauf der Grundstücke rückgängig zu machen und ein Aufhebungsverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzuleiten. Die Ergebnisse eines zwei Tage vor der Stadtratssitzung anberaumten Gespräches zwischen der Stadtverwaltung, Mitgliedern des Ältestenrates und dem Projektentwickler haben den Stadtrat allerdings davon überzeugt, dem Vorgang noch eine weitere Frist einzuräumen. So wurde die Ratifizierung der beiden Beschlussvorlagen bis zum 31. Mai ausgesetzt. Nach Aussage des Projektentwicklers liege bis dahin eine Finanzierungszusage seiner Bank über die erforderlichen 301 Millionen Euro vor. Ist dies nicht der Fall, treten beide Vorlagen als Beschlüsse in Kraft, der Verkaufsbeschluss wird aufgehoben und es wird ein Aufhebungsverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingeleitet.

 

Beschlussvorlage 2022/BV/383

Finanzierung pandemiebedingter Mehraufwendungen

Im Haushaltsjahr 2021 ist der Etat der Stadt Markranstädt durch erhebliche Mehraufwendungen im Zuge des Umgangs mit der Corona-Pandemie belastet worden. Insbesondere erhöhter Reinigungsbedarf und Hygienemaßnahmen in der Verwaltung, öffentlichen Einrichtungen und an den Schulen, aber auch Honorare für die Einsatzkräfte im Testzentrum und die technische Umsetzung des Home-Office führten zu Mehrkosten in Höhe von fast 256.000 Euro. Der Stadtrat fasste einstimmig den Beschluss, diesen Betrag mit den durch den Freistaat Sachsen gezahlten Erstattungskosten der Elternbeiträge in Höhe von 114.425 Euro sowie aus Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Höhe von 88.404 Euro auszugleichen. Bereits im Mai 2021 hatte der Stadtrat vorsorglich weitere 53.150 Euro freigegeben, sodass der Saldo nunmehr ausgeglichen ist.

 

Beschlussvorlage 2022/BV/384

Übertragung von Geldern aus dem Haushaltsjahr 2021 in den Etat 2022

Vor allem aus pandemiebedingten Gründen, aber auch aus anderen Ursachen, sind im vergangenen Haushaltsjahr nicht alle für Investitionen vorgesehene Gelder des Finanzhaushaltes in Anspruch genommen worden. Der Stadtrat votierte einstimmig dafür, dass diese Mittel zweckgebunden in das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden. Dies betrifft auch die nicht in Anspruch genommenen Gelder aus dem Sonderhaushalt, die für die Schadensregulierung am Sportcenter bereitgestellt wurden.

 

Beschlussvorlage 2022/BV/390

Deckung der Betriebskosten für die Betreuung Markranstädter Kinder in anderen Kommunen

Wenn Kinder eine Kita in einer anderen Stadt besuchen, muss die Heimatkommune an diese Stadt Erstattungsbeträge für die dort entstehenden Betriebskosten entrichten. Im Jahr 2020 beliefen sich diese auf 33.500 Euro. Der Stadtrat votierte einstimmig dafür, diesen Betrag mit einer Entnahme aus der Rücklage des Haushaltsergebnisses zu decken.

 

Beschlussvorlage 2022/BV/377

Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Markranstädt

Bereits im Jahr 2010 hatte die Stadt Markranstädt ein Klimaschutzkonzept beschlossen. In der Zwischenzeit wurden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, aber es haben sich auch neue Erkenntnisse und Herausforderungen ergeben. Um diese auch künftig organisiert angehen zu können, bedarf es einer Aktualisierung des Klimaschutzkonzeptes. Dieser Fortschreibung stimmte der Stadtrat mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen mehrheitlich zu.

 

Beschlussvorlage 2022/BV/380/1

Weitere Teilnahme der Stadt Markranstädt am European Energy Award bis 2026

Bereits dreimal wurde Markranstädt seit 2008 mit den European Energy Award als „Energiesparkommune“ zertifiziert. Im Rahmen des Verfahrens werden erreichte Erfolge im Energiebereich systematisch erfasst, um sie zu sichern und weitere Potenziale für Maßnahmen der Energie- und damit der Kosteneinsparung zu erschließen. Mit einer Enthaltung und drei Gegenstimmen sprach sich der Stadtrat unter der Voraussetzung verfügbarer Fördermittel bei einer Förderquote von mindestens 80 Prozent für eine weitere Teilnahmeperiode bis 2026 aus.

 

Antrag der Fraktion CDU/BfM

Laufende Kostenaufstellung für Investitionsmaßnahmen

Knapper werdende Ressourcen, Lieferengpässe und steigende Preise sorgen dafür, dass aktuell kaum noch ein Investitionsvorhaben auf den Punkt planbar ist. Immer häufiger sind Stadträte – übrigens in ganz Deutschland - deshalb aufgefordert, über- oder außerplanmäßige Zahlungen zu bewilligen. Um bei der Vielzahl der Investitionen nicht den Überblick zu verlieren und für die anstehenden finanziellen Entscheidungen die erforderlichen Informationen zur Hand zu haben, hat die Fraktion CDU/BfM beantragt, dass die Stadtverwaltung dem Stadtrat in regelmäßigen Abständen einen Überblick über die laufenden Bauprojekte und die Entwicklung der jeweiligen Kosten gibt. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.