Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Infektion durch das Corona-Virus
Über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Infektion durch das Corona-Virus informiert die Polizeibehörde:
In den vergangenen Tagen wurden bereits Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der Corona-Schutzverordnung durchgeführt. Diese Kontrollen erfolgen auch weiterhin. Darüber hinaus bittet die Polizeibehörde um Beachtung folgender Punkte:
- Einhaltung der 2G Regelung für den Handel § 8 SächsCoronaNotVO
- Einhaltung der 3G Regelung für Dienstleistungen § 9 SächsCoronaNotVO
- Öffnungszeiten für Gastronomie 06:00 bis 20:00 Uhr
- die Abgabe und der Konsum von Alkohol auf allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Flächen ist untersagt.
Die Öffnung folgender Angebote für den Publikumsverkehr ist untersagt:
- Reisebüros
- Versicherungsagenturen/ Vermögensberatungsbüros
- Unternehmensberatungsbüros
- Finanzdienstleistungsbüros mit Ausnahme Banken und Sparkassen
Die Händler und Dienstleiter sind jedoch weiterhin unter den bekannten Kontaktdaten für Sie da.