Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Infektion durch das Corona-Virus
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Infektionskrankheit durch das Corona-Virus veranlasst die Stadt Markranstädt folgende Maßnahmen.
Ab 23. November 2021 ist der Zugang zum Bürgerrathaus nur noch mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Telefonisch erreichen Sie die Verwaltung unter 034205/610 zu folgenden Zeiten:
- Montag von 8.00 bis 15.00 Uhr
- Dienstag von 8.00 bis 17.30 Uhr
- Mittwoch von 8.00 bis 15.00 Uhr
- Donnerstag von 8.00 bis 16.30 Uhr
- Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Die Allgemeine Beratungsstelle DURCHBLICK steht telefonisch unter folgender Rufnummer 034205/699780 zur Verfügung. Für eine persönliche Beratung ist die Vereinbarung eines Termins unter der oben benannten Telefonnummer notwendig.
Für das Betreten des Bürgerrathauses gilt die 3G Regelung, d. h. die Personen müssen entweder geimpft, genesen sein oder einen negativen Corona-Test vorweisen.
Weiterhin bleiben alle städtischen Hallen bis auf weiteres für alle Altersbereiche des Vereinssports aufgrund der hohen Inzidenz im Landkreis Leipzig geschlossen. Sowohl der Eigentümer als auch der Betreiber der Hallen sind zur Nachweisführung und Kontrolle der 2G- bzw. 3G-Regelung verpflichtet. Für den Schulsport bleiben die Hallen geöffnet.
Darüber hinaus sind laut vorliegender Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Kultus folgende Einrichtungen teilweise bzw. ganz geschlossen:
- Grundschule Markranstädt bis einschließlich 26. November 2021 geschlossen
- Grundschule Kulkwitz bis einschließlich 30. November 2021 geschlossen
- Grundschule Großlehna bis einschließlich 26. November 2021 teilweise geschlossen hinsichtlich des Präsenzunterricht der Klasse 3b