Mitteilung des Landratsamtes Landkreis Leipzig zur Kommunalwahl 2019 vom 26. Mai
Aktuell gibt es je eine Wahlanfechtung zur Stadtratswahl in Markranstädt und zur Wahl des Ortschaftsrats in Quesitz.
Der Einspruch zur Markranstädter Wahl wendet sich gegen die vermeintlich unrichtige Auszählung der Stimmen. Der Einspruch zu Quesitz richtet sich gegen die gesetzlich vorgeschriebene Anwendung des D’Hondtschen Wahlsystems.
Zu den Fristen und Konsequenzen daraus: Da zu beiden Wahlen jeweils eine Anfechtung eingegangen ist, muss die Kommunalaufsicht zunächst über diese Einsprüche entscheiden. Damit kann die Wahlprüfungsfrist dieser beiden Wahlen erst nach der Entscheidung beginnen. Vorerst kann daher auch keine Konstituierung dieser Gremien stattfinden. Im Ergebnis arbeiten die Gremien in der aktuellen, alten Besetzung weiter. Wann die Entscheidung über die beiden Einsprüche erfolgen kann, steht aktuell noch nicht fest.
Grundsätzlich beginnt die Frist zur Wahlprüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde nach der öffentlichen Bekanntmachung und beträgt 1 Monat. Im Falle der Wahlanfechtung beginnt die Wahlprüfungsfrist jedoch erst am Tag nach der Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde über den letzten Einspruch.
Landratsamt
Landkreis Leipzig