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Neue Ausstattung für unsere Ortspolizeibehörde

Ab sofort sind die Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde nicht mehr nur anhand ihrer Uniform erkennbar. Nun verfügen sie über ein einsatzspezifisches Fahrzeug. Im geräumigen VW Caddy haben die Mitarbeiter nun genügend Platz zum sicheren Transport ihres Equipments, können bspw. die bekannten Geschwindigkeitsmesstafeln, aber auch sichergestellte Gegenstände oder gar Tiere sicher transportieren.
 
In der Vergangenheit war das nur bedingt möglich und schränkte die Arbeit stark ein. Durch einen Tausch im Fuhrpark der Stadtverwaltung und die entsprechende Beschriftung des Caddys sieht nun ein jeder, dass die gemeindlichen Vollzugsmitarbeiter der Polizeibehörde Markranstädt unterwegs sind.
 
 
Was sind überhaupt die Vollzugsaufgaben der Ortspolizeibehörde?

In diesem Sinne möchten wir Sie über die Vollzugsaufgaben der Ortspolizeibehörde informieren und diese hiermit bekanntmachen.

Die Aufgaben eines gemeindlichen Vollzugsbediensteten sind in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Bestellung von gemeindlichen Vollzugsbediensteten für den Vollzug polizeibehördlicher Aufgaben (Gemeindliche-Vollzugsbediensteten-Verordnung, GemVollzVO) geregelt. Den gemeindlichen Vollzugsbediensteten (GVD) der Stadt Markranstädt wurden gemäß § 1 Absatz 1 der GemVollzVO folgende polizeibehördliche Aufgaben übertragen:

1. Vollzug von Satzungen und Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörden,

2. Vollzug der Vorschriften zum Schutz von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätzen sowie anderen dem öffentlichen Nutzen dienenden Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung,

3. Vollzug der Vorschriften über den ruhenden Verkehr,

4. Vollzug der Vorschriften über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen,

5. Vollzug der Vorschriften über das Verbot des Behandelns, Lagerns, und Ablagerns von Abfällen sowie über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb dafür zugelassener Anlagen,

6. Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen,

7. Vollzug der §§ 3 bis 9 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes,

8. Vollzug des Sächsischen Gaststättengesetzes, und

9. Vollzug der Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.

Dazu wurde die Befugnis eingeräumt, bei der Wahrnehmung ihrer oder seiner oben genannten polizeibehördlichen Vollzugsaufgaben durch den unmittelbaren Zwang einfache körperliche Gewalt auf Personen oder Sachen einzuwirken, als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt Fesseln, technische Sperren, Dienstfahrzeuge und Reizstoffe sowie als Waffe den Schlagstock einzusetzen (§ 2 Absatz 1 der GemVollzVO).

Zur Erfüllung der polizeilichen Vollzugaufgaben hat die Stadt Markranstädt als Ortspolizeibehörde vier GVD im Stellenplan. Seit dem 01.01.2023 sind drei GVD im Einsatz. Die vierte Stelle ist derzeit in der Ausschreibung. Gern können Sie sich bewerben. Unsere Stellenausschreibung finden Sie unter: https://markranstaedt.de/de/stellenausschreibungen/stellenausschreibungen.html

Zu den Vollzugsaufgaben gehören alle Außendiensttätigkeiten zur Vorbereitung polizeilicher Anordnungen wie Überwachungen, Kontrollen und Ermittlungen. Den GVD sind vorgenannte Vollzugsaufgaben per Stellenbeschreibung übertragen. Um geordnete Verhältnisse auf den öffentlichen Straßen und Plätzen, in den Parkanlagen und öffentlichen Grünflächen zu gewährleisten, ist der Vollzugsbedienstete regelmäßig im Stadtgebiet unterwegs.

Vorrangige Aufgaben sind hierbei:

  • Streifengänge zur Kontrolle der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dabei Erfassen von Ordnungswidrigkeiten, Meldung an zuständige Stellen, Ermittlungsaufgaben, Dokumentationsarbeiten,
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Gefahr im Verzug,
  • Ansprechpartner und Helfer für die Bürger und Gewerbetreibenden in kritischen Situationen,
  • Deeskalation bei Streitigkeiten.

Die Verfolgung von Straftaten ist und bleibt Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Polizei kann durch den GVD nicht ersetzt werden. Eine gegenseitige Unterstützung und enge Zusammenarbeit werden stets angestrebt.