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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz über Vorarbeiten zum Vorhaben „IAW Industrielle Abwärme Leuna - Leipzig“

Mitteilung der Stadtwerke Leipzig GmbH

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bereits vor einiger Zeit haben die Stadtwerke Leipzig GmbH über die Vorarbeiten im Rahmen des Projektes „IAW Industrielle Abwärme Leuna - Leipzig“ informiert. Dies ist eine Ergänzung der damaligen Veröffentlichung.

Für den langfristigen Erfolg in der Energiewende, und um dem Ziel bis ca. 2045 Fernwärme CO2-frei zu erzeugen, gerecht zu werden, setzen wir, die Leipziger Stadtwerke, auf einen langfristigen Transformationsprozess, der weitere Kraftwerke und Technologien auf Basis Erneuerbarer Energien, wie z. B. Biomasse und Solarthermie, sowie den Einsatz von Strom-Wärmepumpen und industrieller Abwärme beinhaltet.

Zusätzlich soll im neuen innovativen Heizkraftwerk Süd perspektivisch grüner Wasserstoff eingesetzt werden, sodass Leipzig mittel- bis langfristig komplett mit klimaneutraler Fernwärme versorgt werden kann.

Gegenstand

Aus diesem Grund planen wir als Verbindungsleitung vom Industriestandort Leuna, wo derzeit große Elektrolyseanlagen geplant werden, bis nach Kulkwitz bei Leipzig den Neubau einer ca. 19 km langen Wasserstoffleitung in Dimension DN 400.

Das Vorhaben dient also dem Zweck, weiterhin eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Gas gem. § 1 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu gewährleisten.

Der zukünftige Trassenkorridor durchquert zwei Bundesländer. Im westlichen Teil das Bundesland Sachsen-Anhalt auf einer Länge von ca. 13 km und im östlichen Teil das Bundesland Sachsen (Anbindung Kulkwitz bei Leipzig) auf einer Länge von ca. 6 km.

Vorgehen

Das Vorhaben steht u.a. unter dem Vorbehalt einer Genehmigung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch die zuständige Behörde, dass noch im Jahr 2022 eingeleitet werden kann.

Um unsere Planungen zu präzisieren und die Unterlagen für das anschließende Genehmigungsverfahren zu erstellen, müssen diverse Voruntersuchungen durchgeführt werden. Die Berechtigung zur Durchführung dieser Untersuchungen (Vorarbeiten) ergibt sich aus §44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung zeigen wir hiermit als Erweiterung der Erstveröffentlichung vom 15. Januar 2022 im Markranstädter Amtsblatt Nr. 01/2022 den betroffenen Eigentümern und Nutzungsberechtigten folgende Vorarbeiten nach §44 Absatz. 2 EnWG an:

Artenschutzrechtliche Untersuchungen

Vom 21. Februar 2022 bis 31. Oktober 2022 ist eine mehrfache Inanspruchnahme der unten aufgeführten Flurstücke zur Durchführung der artenschutzrechtlichen Untersuchungen notwendig, d.h. Erfassung der Biotope und der Fauna, speziell der Vögel, Lurche, Kriechtiere, holzbewohnende Käfer, Heuschrecken und Feldhamster.

Bei der Erfassung besteht die Notwendigkeit der Begehung der Fläche bis zu 320 m beidseitig um den bevorzugten Trassenverlauf. In Teilbereichen besteht darüber hinaus die Notwendigkeit der Errichtung von Amphibienzäunen, um die Wanderbewegungen von Arten zu erfassen. Des Weiteren erfolgt die Auslegung von Reptilien- und Amphibienblechen in der freien Landschaft. Diese sind als solche gekennzeichnet.

Zum Erreichen der Untersuchungspunkte (in der Regel durch Erkundungstrupps und Raupenfahrzeuge) werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche oder ggf. auch private Wege genutzt. Einige Untersuchungspunkte werden nicht direkt über feste Wege erreicht werden können. In diesen Fällen werden auch Acker- und Grünflächen genutzt und ggf. temporär ertüchtigt (i. d. R. durch Auslegen von Baggermatratzen).

Das ausführende Unternehmen ist angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Sollten durch diese Vorarbeiten unmittelbar Vermögensnachteile (z.B. Flurschäden) entstehen, werden diese in voller Höhe entschädigt.

Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase, z. B. durch Lärm, Staub oder Verkehrseinschränkungen, durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis.

 

Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:

Bei Fragen zum Ablauf der Vorarbeiten:
Generalplaner ECW GmbH
Dana Preuhs
Tel.: 03443 / 374 - 201
Fax: 03443 / 374 - 374
 
sowie
 
ausführendes Unternehmen Myotis – Büro für Landschaftsökologie
Tel.: 0345/ 122 76 78-0
Fax: 0345/ 122 76 78-30
 
Bei grundstücksrelevanten Fragen für Eigentümer & Bewirtschafter:
Generalplaner
ECW GmbH
Sven Fredrich
Tel.: 03443 / 374 - 309
Fax: 03443 / 374 - 374

 

Auflistung der Gemarkungen, Flur und Flurstücke in denen die Arbeiten durchgeführt werden

Gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz zeigen die Stadtwerke Leipzig GmbH hiermit öffentlich an, die notwendigen Vorarbeiten für das Projekt „IAW Industrielle Abwärme Leuna - Leipzig“ vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.

Landkreis Gemeinde/Stadt Gemarkung Flur Flurstück
Leipzig Markranstädt Kulkwitz   52, 54, 56, 57/1, 58/1, 74/4, 74/6, 74/15, 78a, 78/5, 160, 161, 176, 177, 178, 189b, 189c, 189d, 189/2, 189/3, 190, 192c, 192d, 193, 225
Leipzig Markranstädt Markranstädt   430/43, 1030/16, 1216, 1218/2, 1218/4, 1218/5, 1218c, 1218d, 1220b, 1221
Leipzig Markranstädt Quesitz   72, 72/2, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 81a, 82, 82a, 83/1, 84, 85, 86, 87, 89, 90, 91, 93a, 93/1, 93/2, 93/3, 93/4, 93/5, 93/6, 93/7, 93/8, 93/24, 94, 95, 103, 270, 271/8, 271/10, 272/1, 273/1, 273/2, 273/4, 273/5, 273/7, 273/8, 274, ,275/1, 276, 277, 278, 279, 343, 344, 355, 356, 358, 359, 360, 361, 363/1, 365, 367, 368, 369, 370, 371, 372, 373, 374, 375, 376, 377, 378, 381/1, 381/2, 382/1, 383/1, 387, 388, 444, 445, 446, 447, 448, 449, 450, 451, 452d, 452c, 452b, 452a, 453, 454, 455, 456, 457, 458, 459, 460, 461, 462, 463, 464, 465a, 465b, 466, 467, 468a, 468b, 469, 470, 471, 472, 473, 474a, 474b, 475a, 476, 477/1, 477/2, 478a, 478b, 479a, 480/2, 480/3, 480/4, 480/8, 480/9, 481, 481a, 482/1, 483b, 483/1, 484/1, 485/1, 486/2, 490, 513/a, 514/2
Leipzig Markranstädt Thronitz 3 2/153, 3/2, 3/3, 4/3, 4/4, 4/8, 4/9, 4/10, 4/11, 4/12, 4/13, 4/14, 5/1, 6, 7/1, 7/3, 7/4, 9/115, 10/1, 11/3, 11/4, 11/6, 11/7, 11/8, 11/9, 12/156, 12/157, 12/158, 12/159, 12/160, 13/127, 13/158, 13/160, 13/161, 14/129, 14/159, 14/160, 16/3, 16/6, 16/13, 16/14, 16/15, 16/16, 17/166, 18, 24/1, 42, 43, 44, 45, 46/210, 46/211, 46/212, 47/1, 48/143, 49, 50, 51, 52, 60/2, 71/5, 72, 73, 74/135, 82/47, 82/48, 82/49, 82/51, 82/52, 82/100, 82/101, 82/118, 82/119, 114