Umtausch von Führerscheinen
Das Landratsamt informiert
Das Landratsamt Landkreis Leipzig weist auf die Umtauschpflicht von Führerscheinen hin. Alle Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, müssen in den nächsten Jahren umgetauscht werden. Der Zeitpunkt bestimmt sich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers.
Die neuen, befristeten EU‐Führerscheine haben dann eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Wie der Umtausch abläuft, wird hier erklärt: https://www.landkreisleipzig.de/pressemeldungen.html?pm_id=5166
23.03.2022