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Urlaubszeit ist Reisezeit - Ist der Pass noch gültig?

Denn Erholung fängt vor den Ferien an!

Viele Bürgerinnen und Bürger machen sich schon frühzeitig Gedanken über die schönste Zeit des Jahres. Was ist in diesem Jahr unser Reiseziel? Ob Berge oder Meer - das ist in jedem Fall eine ganz individuelle Familienentscheidung.
 
Ein abgelaufener Reisepass oder Personalausweis gerade dann, wenn die nächste Reise ansteht, ist nicht nur ärgerlich, sondern kann die Urlaubsvorfreude schnell verderben. Daher empfehlen wir Ihnen unbedingt, die Gültigkeit der Personaldokumente rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise zu überprüfen, denn ohne gültige Dokumente ist der Urlaub meist schon vorbei, bevor er begonnen hat. 
 
Für die Ausstellung neuer Dokumente werden ungefähr vier bis fünf Wochen benötigt. Sollte sich jedoch erst kurzfristig vor Antritt einer Reise herausstellen, dass die persönlichen Ausweisdokumente bereits abgelaufen sind, bleibt immer noch die Möglichkeit einer Express-Bestellung. Mit einer solchen kann das Problem in den meisten Fällen innerhalb von wenigen Tagen gelöst werden. Allerdings ist eine Express-Bestellung wesentlich teurer.
 
Für die Beantragung werden der Bundespersonalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Passbestimmungen, die Geburtsurkunde bei ledigen Bürgen und die Eheurkunde bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Bürgern benötigt.
 
Die Ausstellung und Verlängerung von Kinderreisepässen ist seit dem 01.01.2024 nicht mehr möglich. Bitte denken Sie daran, dass auch Ihr Kind ein eigenes Dokument benötigt. Bei der Beantragung eines Dokumentes ist die Zustimmung beider Eltern, die Geburtsurkunde und ein aktuelles Passbild des Kindes sowie die Anwesenheit des Kindes selbst erforderlich.
 
Gern stehen wir Ihnen für weitere Fragen unter der Rufnummer 034205 610 gern zur Verfügung.