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Wichtige Informationen zu den Wahlen 2024

In seiner Sitzung am 08. April 2024 beschloss der Gemeindewahlausschuss unter Berücksichtigung des § 19 Abs. 3 der Sächsischen Kommunalwahlordnung die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ortschaftsratswahlen in Göhrenz, Kulkwitz und Quesitz zu verlängern. Bitte beachten Sie dazu die Notbekanntmachung unter der Rubrik Wahlen 2024