Wichtige Informationen zu den Wahlen 2024
In seiner Sitzung am 08. April 2024 beschloss der Gemeindewahlausschuss unter Berücksichtigung des § 19 Abs. 3 der Sächsischen Kommunalwahlordnung die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ortschaftsratswahlen in Göhrenz, Kulkwitz und Quesitz zu verlängern. Bitte beachten Sie dazu die Notbekanntmachung unter der Rubrik Wahlen 2024.
10.04.2024