Winterdienst in Markranstädt – Das sollten Sie wissen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zwischenzeitlich befinden wir uns inmitten der Wintersaison und möchten an dieser Stelle wieder die Gelegenheit nutzen, um Ihnen einige Informationen zum Winterdienst der Stadt Markranstädt und ihren Ortsteilen geben.
Der Winterdienst auf den öffentlichen Straßen ist durch die Markranstädter „Satzung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ geregelt. Danach ist grundsätzlich jeder Straßenanlieger (Eigentümer, Besitzer und Pächter von Grundstücken und Wohnungen) verpflichtet, vor seinem Grundstück zu räumen und zu streuen. Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist (in der Regel 1 m).
Die Sicherungsflächen sind an Werktagen ab 6.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee, Reif oder Eisglätte mit Sand oder Splitt abzustumpfen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind grundsätzlich bis 20.00 Uhr sooft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.
Die Durchführung des Winterdienstes auf den öffentlichen Straßen der Stadt Markranstädt einschließlich der Ortsteile ist klassifiziert. Im Vordergrund stehen dabei die Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, welche durch die Straßenmeistereien betreut werden. Die Stadt Markranstädt selbst führt entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit den Winterdienst auf den Ortsstraßen durch. Das bedeutet, dass die Stadt nicht für das Räumen und Streuen auf allen Straßen verantwortlich ist. Ggf. sind hier die Straßenanlieger selbst in der Pflicht. Listen über die Einsatzorte, auf denen Winterdienst durchgeführt wird, können im Rathaus im Fachbereich III Bau und Stadtentwicklung eingesehen werden.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass der Schnee von den Fußwegen nicht auf die Fahrbahn zu schieben ist. Die Annahme, dass er dort schneller wegtaut, ist falsch, da die vorhandene Tausalzmenge dazu nicht ausreicht. Vielmehr wird der Schnee beim nächsten Räumen wieder auf den Fußweg befördert oder er wird festgefahren und es entstehen gefährliche Eisflächen.
Trotz allen Vorkehrungen müssen Verkehrsteilnehmer mit Beeinträchtigungen bei starken Schneefällen rechnen. Besonders während der Berufsverkehrszeit einsetzender Schneefall oder Eisglätte sind für den Winterdienst und auch die Straßenanlieger eine große Herausforderung. Alle Verkehrsteilnehmer sollten sich deshalb auf die winterlichen Straßenverhältnisse entsprechend einstellen.
Kommen Sie gut und unfallfrei durch den Winter.