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Zum "Tag der Nachbarschaft"

Die Friedensrichterin informiert

Am 26.05. ist in diesem Jahr der „Tag der Nachbarschaft“. Für die meisten von uns ist ein gutes, sogar freundschaftliches Verhältnis zu den Nachbarn ganz selbstverständlich. Man wechselt ein paar Worte im Hausflur, auf der Straße oder über den Gartenzaun. Man hilft sich gegenseitig, trinkt mal einen Kaffee oder Bier zusammen. Das alles kann funktionieren, auch wenn man nicht immer einer Meinung ist. Man kann ja miteinander reden.
 
Aber es gibt Situationen, in denen es unmöglich scheint, mit den Nachbarn ein Gespräch zu führen. Sei es, weil man es schon so oft versucht hat und doch nur das Gefühl hatte, nicht verstanden zu werden, oder weil ein notwendiges Gespräch aus unterschiedlichen Gründen, noch nie zustande gekommen ist. Es gibt viele Szenarien und Gründe, warum ein nachbarschaftliches Verhältnis nicht (mehr) friedlich und entspannt ist.
 
Sie müssen nicht resignieren, oder den Konflikt weiter eskalieren lassen, sondern können sich Hilfe suchen. Vielleicht bei Ihrer örtlichen Schiedsstelle, bei mir als Friedensrichterin.
In einem ersten vertraulichen Gespräch können Sie mir Ihren Konflikt schildern und wir schauen gemeinsam, ob es für Sie schon ausreicht, mit etwas Orientierung und neuen Ideen, den Konflikt selbstständig bearbeiten zu können.
 
Oder es kommt zum Schlichtungsverfahren, in welchem beide Parteien versuchen, eine gemeinsame Lösung zu erzielen, natürlich mit meiner Hilfe und in einem geschützten, mediativen Rahmen. Zu diesem gehört auch, dass ich beide Sichtweisen wert- und urteilsfrei akzeptiere.
 
Wo liegen die Vorteile?
In einem Schlichtungsverfahren gibt es keinen Gewinner oder Verlierer. Beide Seiten erarbeiten die Lösung, sie wird nicht von mir vorgegeben. Auf Augenhöhe und im Miteinander entstanden, ist sie meist nachhaltiger. Das Verfahren ist kostengünstiger und oft schneller als vor Gericht, setzt aber Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten voraus.
 
Wo sind die Grenzen?
Generell ist es mir nicht gestattet, Rechtsberatungen vorzunehmen. Zudem habe ich themenbezogen und im Konflikt keine Entscheidungsbefugnis. Das heißt auch, dass Sie von mir kein Urteil bekommen können. Das ist nur vor Gericht möglich.
Besonders wichtig ist mir, die Chance zu sehen, die in einem Konflikt steckt. Es besteht immer die Möglichkeit, diesen beizulegen, eine Einigung zu erzielen und gestärkt, vielleicht sogar versöhnt daraus hervorzugehen. Denn beide Seiten sind Teil der Lösung.
 
Lassen Sie uns den Tag der Nachbarschaft nutzen, um uns bewusst zu machen, dass man manchmal einen anderen Blickwinkel braucht, um zu verstehen, wie die Perspektive von der anderen Seite aussieht.
 
Sprechstunde jeden 2. Donnerstag im Monat von 18 – 19 Uhr